Neue Allgemeinverfügungen zu Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie für den Landkreis Zwickau

16. März 2021 – cs

Im Landkreis Zwickau ist der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten worden. Deshalb muss der Landkreis Zwickau entsprechend der Sächsischen Corona Schutzverordnung (SächsCoronaSchVO)

Ab Dienstag, dem 16. März 2021, 0.00 Uhr gilt:

Kontaktbeschränkungen – der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur zulässig mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und einem Angehörigen eines weiteren Hausstandes – Kinder unter 15 Jahren werden dabei nicht berücksichtigt (§ 8c Absatz 2 SächsCoronaSchVO)

Alkoholverbot auf öffentlichen Verkehrsflächen und sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel  – Allgemeinverfügung des Landkreises Zwickau zur Festlegung der konkreten Bereiche des Alkoholverbotes  (§ 8e Absatz 2 SächsCoronaSchVO)

Ausgangsbeschränkungen – § 8e Absatz 1 SächsCoronaSchVO regelt, dass das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt ist. Triftige Gründe sind:

  1. die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben, Kindeswohl und Eigentum,
  2. die Ausübung beruflicher und ehrenamtlicher Tätigkeiten sowie zur Sicherstellung der Versorgung in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens oder zur Wahrnehmung von Betreuungsaufgaben,
  3. der Besuch der Schule und von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, von Praxiseinrichtungen im Rahmen der beruflichen und studienqualifizierenden Aus-, Fort- und Weiterbildung, von Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, von teilstationären Einrichtungen gemäß § 71 Absatz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch und von Schulungen zur Pandemiebekämpfung,
  4. der Besuch von Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen, soweit diese nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 geöffnet sind,
  5. der Besuch von Einrichtungen zur Durchführung von Pflegekursen,
  6. der Besuch von Kirchen und anderen Orten der Religionsausübung,
  7. Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung nach § 4 Absatz 1 Satz 2 und 3 und § 4 Absatz 4 sowie zur Inanspruchnahme sonstiger zulässiger Angebote,
  8. die Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs, einschließlich Brief- und Versandhandel,
  9. Fahrten von Feuerwehr-, Rettungs- oder Katastrophenschutzkräften sowie des Technischen Hilfswerks und des Krankentransportes zum jeweiligen Stützpunkt oder Einsatzort,
  10. die Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, heilpädagogischer Förderung nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch sowie der Besuch Angehöriger der Heil- und Gesundheitsberufe, soweit dies medizinisch erforderlich ist oder im Rahmen einer dringend erforderlichen seelsorgerischen Betreuung,
  11. der Besuch von Ehe- und Lebenspartnern sowie von Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich sowie Besuche im Sinne des § 7 Absatz 1,
  12. die Teilnahme an Zusammenkünften der Staatsregierung und der kommunalen Vertretungskörperschaften sowie die Teilnahme an oder Wahrnehmung von Terminen der Behörden, Gerichte, Staatsanwaltschaften oder anderer Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen (einschließlich Rechtsanwälte, Notare und rechtliche Betreuung); dazu gehört auch die Teilnahme an öffentlichen Gerichtsverhandlungen, die Einsichtnahme in Unterlagen, die nach den geltenden Vorschriften auszulegen oder niederzulegen sind, die Wahrnehmung von Terminen kommunaler Räte und von deren Ausschüssen und Organen sowie Maßnahmen, die der Versorgung oder der Gesundheitsfürsorge der Bevölkerung oder dem Kinderschutz dienen. Die Teilnahme an öffentlichen Sitzungen und Terminen ist nach den geltenden Vorschriften zu gewährleisten;
  13. die Teilnahme an notwendigen Gremiensitzungen von juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähigen und teilrechtsfähigen Gesellschaften und Gemeinschaften, an Betriebs- und Personalversammlungen und Veranstaltungen der Tarifpartner sowie an Nominierungsveranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen,
  14. die Wahrnehmung unaufschiebbarer Termine gemeinsam mit einer Person eines weiteren Hausstands bei Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Bestattern,
  15. Zusammenkünfte und Besuche nach § 2 Absatz 1,
  16. die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
  17. die Teilnahme an einer Eheschließung nach § 2a Absatz 1,
  18. die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis sowie die Teilnahme an Beerdigungen nach § 2a Absatz 1,
  19. Sport und Bewegung im Freien sowie der Besuch des eigenen oder gepachteten Kleingartens oder Grundstücks unter Einhaltung der Kontaktbeschränkung nach § 2 Absatz 1,
  20. unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren,
  21. die Teilnahme an Versammlungen nach Maßgabe von § 9,
  22. die Nutzung von Einrichtungen und Angeboten, deren Betrieb nicht nach dieser Verordnung oder einer Allgemeinverfügung der zuständigen kommunalen Behörde untersagt ist und die nicht in den Nummern 1 bis 21 genannt werden.

mit Quelle: Landkreis Zwickau • Ines Springer MdL

21 Zentren für kostenfreie Tests im Landkreis Zwickau

10. März 2021 – cs

Wie das Landratsamt mitteilt, sind die nachfolgend aufgeführten Testzentren und Apotheken mit der Durchführung von kostenfreien Tests für Bürger beauftragt.

❗️ Bitte nehmen Sie direkt Kontakt zur jeweiligen Teststelle auf, um die entsprechenden Öffnungszeiten zu erfragen oder Termine zu vereinbaren.

Lichtenstein

  • Rosen Apotheke | Glauchauer Straße 37a  | Telefon: 037204 2046
  • Schloß-Apotheke | Innere Zwickauer Straße 6 | Telefon: 037204 87800

Meerane

  • Löwen-Apotheke | August-Bebel-Straße 49 | Telefon: 03764 2060

Crimmitschau

  • CoCare GmbH Schnelltestzentrum Crimmitschau | Badergasse 11 | Telefon: 017670489396
  • Mörsel & Mayer Testzentrum GbR | Carl-Spengler-Straße 1 | Telefon: 03762 766566
  • Corona-Schnelltestzentrum der Volkssolidarität Zwickauer Land e. V. | Beyerstraße 25 | Telefon: 03761 59020
  • City Apotheke | Markt 3 | Telefon: 03762 938193

Fraureuth

  • Mühlen-Apotheke Fraureuth | Werdauer Straße 73 | Telefon: 03761 8899240

Lichtentanne

  • Mariannen-Apotheke | Thanhofer Straße 13 | Telefon: 0375 523932

Limbach-Oberfrohna

  • Apotheke im Ärztehaus | Ludwig-Richter-Straße 10 | Telefon: 03722 87776

Mülsen

  • Mülsner Apotheken | St. Jacober Hauptstraße 82 | Telefon: 037601 3990

Werdau

  • CoCare GmbH Schnelltestzentrum Werdau | Johannisplatz 10 | Telefon: 017670489396
  • Flora-Apotheke Werdau | Plaunsche Straße 17 | Telefon: 03761 8881970
  • Central-Apotheke | August-Bebel-Straße 43 | Telefon: 03761 3065
  • Corona-Schnelltestzentrum der Volkssolidarität Zwickauer Land e. V. | Johann-Gottfried-Herder-Weg 2 | Telefon: 03761 59020

Wilkau-Haßlau

  • Apotheke am Sandberg | Gewerbering 6 | Telefon: 0375 61555

Zwickau

  • Markt-Apotheke Oberplanitz | Mozartstraße 2 | Telefon: 0375 7929501
  • CoviMedical GmbH Testcenter Zwickau Platz der Völkerfreundschaft | Crimmitschauer Straße 16 |  Telefon: 0375 27130
  • Central-Apotheke Zwickau | Bahnhofstraße 9 | Telefon: 0375 293020
  • Robert-Koch-Apotheke | Äußere Plauensche Straße 26 | Telefon: 0375 291253
  • COVID Schnelltestzentrum Zwickau im Johannisbad | Johannisstraße 6 | Telefon: 0375 3531661

Quelle: Landkreis Zwickau

Bericht von der Stadtratssitzung vom 08.03.2021 

9. März 2021 – js

Liebe Stadtverbandsmitglieder,
Liebe Leserinnen und Leser,

am 08.03.2021 fand Corona bedingt die 1. öffentliche Sitzung des Stadtrates Lichtenstein statt und mit einer Dauer bis 23:00 Uhr war dies wieder einmal eine Mammutsitzung.

Gleich zu Beginn wurde auf Antrag der CDU-Fraktion die Beschlussvorlage über die Verwendung der pauschalen Zuweisung 2021 von der Tagesordnung genommen. Zwar wird es voraussichtlich auch in diesem Jahr eine pauschale Zuweisung des Freistaates Sachsen wie bereits in den Vorjahren geben, jedoch wird der Haushalt des Freistaates aller Voraussicht nach erst im Mai beschlossen. Deshalb haben wir den Antrag gestellt, diesen Punkt von der Tagesordnung zu nehmen. Diesem Antrag zur Änderung der Tagesordnung wurde einstimmig gefolgt.

Die SPD-Fraktion stellte sodann den Antrag, die Beratung und Beschlussfassung über Ihren Antrag auf Projektfreigabe zum Hortanbau Grundschule Rödlitz vor die Haushaltsdebatte zu ziehen. Mit der Mehrheit der SPD, der Linken und unserer Fraktion wurde diesem Antrag auch stattgegeben. Nach einer teils hitzig geführten Debatte haben sich alle Fraktionen auf einen Kompromissvorschlag geeinigt, wonach der Stadtrat die Projektfreigabe „Errichtung eines Anbaus an das bestehende Gebäude der Grundschule Rödlitz zur Nutzung als Horträumlichkeit sowie zur Integration der Ortschaftsverwaltung, auf Basis der im Stadtrat vorgestellten Projektstudie 2“ unter Vorbehalt einer mindestens 50%igen Förderung sowie der Genehmigung des Haushalts einstimmig beschlossen hat.

Im Anschluss erfolgte eine Beratung zum Haushaltsentwurf 2021/22. Hierzu hatten die Fraktionen der SPD sowie der CDU gemeinsam einen Änderungsantrag eingebracht, der allerdings bislang nur am Rande kurz erörtert werden konnte.

Danach berieten und beschlossen die Räte zu verschiedenen Einwendungen der Bürger zum Entwurf des Haushaltsplanes. Diese wurden allesamt eingereicht von Gerd Aischmann und betrafen verschiedene Örtlichkeiten im Stadtgebiet. Unter anderem regte er an, die Parpklätze Michelner Straße und Teichplatz instand zu setzen. Diesen Antrag haben wir gemeinsam mit der SPD befürwortet. Der Antrag wurde jedoch bei Stimmenthaltung der Linken durch FDP und Freie Wähler abgelehnt. Die übrigen Einwendungen wurden durch die Stadträte einstimmig zurückgewiesen.

Nach ausführlicher Diskussion wurden die für den Bürgerhaushalt vorgesehenen 15.000 EUR aufgeteilt wie folgt:

5.000 EUR – Spielplatz Uhligwiese
7.000 EUR – Außengelände Riot
3.000 EUR – Anschaffung mobile Geschwindigkeitsanzeigetafel

Darüber hinaus standen einige Grundstücksveräußerungen auf der Tagesordnung sowie die Vergabe von Bauleistungen für den 11. Bauabschnitt der Sanierung Kleist-Grundschule.

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil.

Jens Steinert
Stv. Vorsitzender CDU-Fraktion

Neue Allgemeinverfügung des Landkreises Zwickau – Lockerung von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

9. März 2021 – cs

Für den Landkreis Zwickau gilt ab dem 9. März 2021 • 0.00 Uhr eine neue Allgemeinverfügung – Lockerung von Schutzmaßnahmen.

Zugelassen im Gebiet des Landkreises Zwickau ist:

  • die Öffnung von geschlossenen Einrichtungen des Einzel- und Großhandels und Ladengeschäfte mit Kundenverkehr für höchstens eine Kundin oder einen Kunden pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung – unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährige bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt [abweichend von § 4 Absatz 1 SächsCoronaSchVO]
  • der Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen [abweichend von § 4 Absatz 2 Nummer 6 SächsCoronaSchVO]
  • ab dem 15. März 2021 die Öffnung von botanischen und zoologischen Gärten, Tierparks mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung [abweichend von § 4 Absatz 2 Nummer 7 SächsCoronaSchVO]
  • ab dem 15. März 2021 die Öffnung von Museen, Galerien und Gedenkstätten mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung [abweichend von § 4 Absatz 2 Nummer 12SächsCoronaSchVO]
  • die Öffnung von körpernahen Dienstleistungen unter Beachtung von § 5 Absatz 4a und 4b SächsCoronaSchVO

Rückfallregelung

⇒ Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Freistaat Sachsen oder im Landkreis Zwickau an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, werden die oben genannten Maßnahmen aufgehoben.

  • Allgemeinverfügung Lockerung von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. März 2021 • download [*.pdf | 0,12 MB]

Quelle: Landkreis Zwickau • ines-springer.de

Herzlichen Glückwunsch zum Internationalen Frauentag!

8. März 2021 – dh

Liebe Frauen,

weltweit wird heute der Internationale Frauentag begangen – eine gute Gelegenheit, Ihnen allen DANKE zu sagen. Täglich leisten Sie Großartiges – ob in Familie, Beruf oder Ehrenamt.

Auch in unserem CDU-Stadtverband engagieren sich viele Frauen über die eigene Familie und den Beruf hinaus: als Ortsvorsteherin, Stadträtin, Kreisrätin, Vorstandsmitglied, in der Frauenunion, in unseren Kirchgemeinden oder Vereinen. WARUM? – weil ihnen das Gemeinwohl am Herzen liegt und sie sich gern für andere engagieren.

Seit einem Jahr sind insbesondere die Mütter und Großmütter unter uns Frauen in Zeiten geschlossener Kitas und Schulen gleichzeitig Erzieherin oder Lehrerin. Und sie meistern auch diese Herausforderung.   

Ihnen allen sagen wir herzlichen Dank für Ihr Engagement.

Viele Grüße
Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.

Neue Regelungen in der Corona-Schutz-Verordnung ab dem 8. März

Das Kabinett hat am Freitag (5. März 2021) nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom Mittwoch die sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Damit werden die Beschlüsse auf Landesebene umgesetzt. Die neue Verordnung gilt vom 8. März bis Ablauf des 31. März 2021.

Die geltenden Corona-Maßnahmen werden im Wesentlichen fortgeführt. Gültig bleiben Grundsätze wie Reduzierung der Kontakte und das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen im öffentlichen Raum (idealerweise medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske), überall dort, wo sich Menschen begegnen. Dies gilt auch für den Verzicht auf Reisen und Besuche sowie die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln. Weiterlesen

Bundesförderung von 2,8 Millionen Euro für Umbau des ehemaligen Stadtbads Lichtenstein

4. März 2021 – dh

Liebe Stadtverbandsmitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

erfreuliche Nachrichten aus Berlin und die Freude darüber werden sicherlich viele Lichtensteiner mit uns teilen.

„Der heimische Wahlkreisabgeordnete des Deutschen Bundestages Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie Marco Wanderwitz (CDU) freut sich über direkte Bundesförderungen in Höhe 2,8 Millionen Euro für die Sanierung und Umnutzung des ehemaligen Stadtbads Lichtenstein zu einem Naherholungszentrum …“

Am 3. März 2021 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die entsprechende Förderliste für das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2021 beschlossen.

Marco Wanderwitz: „Es ist gut, dass wir auch als Bund Beiträge dazu leisten, unsere Kommunen bei ihren Investitionen zu unterstützen. Gerade in den ländlichen Räumen wollen wir die Anstrengungen, die Lebensqualität weiter zu erhöhen, weiter intensivieren.“

Die Stadt Lichtenstein erhält eine Förderquote von 90 Prozent für die Umsetzung dieses Investitionsvorhabens. Das Gesamtvolumen der Maßnahme liegt bei 3,1 Millionen Euro.

Die Entwicklung des ehemaligen Freibadgeländes zu einem Standort mit Entwicklungspotenzial für die kommenden Jahre war bereits 2014 Bestandteil der Fortschreibung des Sportstättenentwicklungskonzeptes der Stadt Lichtenstein, das jedoch vom Stadtrat in der vergangenen Legislaturperiode nur in Teilen beschlossen wurde.

Erst im Jahr 2018 wurde die Umgestaltung des Freibadgeländes zu einem Naherholungszentrum im Zusammenhang mit einer Bachelorarbeit erneut ein Thema im Stadtrat und die Antragstellung zur Aufnahme in das o. g. Förderprogramm beschlossen. Im nunmehr zweiten Anlauf fand die Bewerbung Lichtensteins Berücksichtigung.

Damit sind die „Weichen gestellt“.  

Wir danken unserem Bundestagsabgeordneten Marco Wanderwitz (CDU), der sich persönlich dafür eingesetzt hat, dass dieses für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lichtenstein wichtige Projekt in das Förderprogramm aufgenommen wird.

Herzliche Grüße
Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.

Foto – Gelände des ehemaligen Stadtbades © Claudia Schmidt

Allgemeinverfügung zu Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie für den Landkreis Zwickau

16. Februar 2021 – cs

Der Landkreis Zwickau informiert zur Lockerung von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.

Der Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen wird im Landkreis Zwickau seit mehr als 5 Tagen andauernd unterschritten.
[ 20210215_Bekanntmachung_Inzidenzwert_LandkreisZwickau_neu.pdf ]

⇒ Infolgedessen gilt ab Mittwoch, dem 17. Februar 2021 • 0.00 Uhr eine neue Allgemeinverfügung.

  • Die Ausgangssperre nach 22 Uhr wird aufgehoben.
  • Ebenso die räumliche Einschränkung – Einkauf, Individualsport und Bewegung im Freien ohne touristische Zwecke und Ziele sind nicht mehr auf den Umkreis von 15 Kilometern begrenzt – bitte beachten, ob in den Nachbarlandkreisen Beschränkungen gelten.
  • Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf.

Download der Allgemeinverfügung Lockerung Schutzmaßnahmen Landkreis Zwickau [*.pdf | 0,13 MB] unter https://www.landkreis-zwickau.de/download/Corona/neue_Allgemeinverfuegung.pdf

Quelle und weitere Informationen: Landkreis Zwickau

Neue Regelungen in der Corona-Schutz-Verordnung ab dem 15. Februar

Das Kabinett hat nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 10. Februar die sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Damit werden die Beschlüsse auf Landesebene umgesetzt. Die neue Verordnung gilt vom 15. Februar bis Ablauf des 7. März 2021.

Damit werden die geltenden Corona-Maßnahmen grundsätzlich verlängert. Die Grundsätze wie Reduzierung der Kontakte und das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen im öffentlichen Raum (idealerweise medizinischer Mund-Nasen-Schutz), überall dort, wo sich Menschen begegnen, bleiben gültig. Dies gilt auch für den Verzicht auf Reisen und Besuche sowie die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln.

Neu geregelt ab 1. März Weiterlesen

Hurra! Wir haben Ferien!

30. Januar 2021 – dh

Liebe Leserinnen und Leser,

in diesem außergewöhnlichen Schuljahr bekommt dieser Satz eine besondere Bedeutung.

Wir wünschen allen Schülern, Eltern und Lehrenden erholsame (Ferien)Tage. Hoffentlich ist uns der Winter noch ein wenig hold. Dann heißt es: Ab ins Freie – hinaus in die verschneite Winterlandschaft. Und wenn nicht: machen wir es uns zu Hause gemütlich.

Gleichzeitig danken wir allen, die in Zeiten von Homeschooling, Präsenzunterricht und all den Aufgaben in Familie, Beruf und Ehrenamt Großartiges leisten.

Herzliche Grüße

Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.

Foto © Claudia Schmidt