Neue Allgemeinverfügung des Landkreises Zwickau – Lockerung von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

9. März 2021 – cs

Für den Landkreis Zwickau gilt ab dem 9. März 2021 • 0.00 Uhr eine neue Allgemeinverfügung – Lockerung von Schutzmaßnahmen.

Zugelassen im Gebiet des Landkreises Zwickau ist:

  • die Öffnung von geschlossenen Einrichtungen des Einzel- und Großhandels und Ladengeschäfte mit Kundenverkehr für höchstens eine Kundin oder einen Kunden pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung – unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährige bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt [abweichend von § 4 Absatz 1 SächsCoronaSchVO]
  • der Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen [abweichend von § 4 Absatz 2 Nummer 6 SächsCoronaSchVO]
  • ab dem 15. März 2021 die Öffnung von botanischen und zoologischen Gärten, Tierparks mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung [abweichend von § 4 Absatz 2 Nummer 7 SächsCoronaSchVO]
  • ab dem 15. März 2021 die Öffnung von Museen, Galerien und Gedenkstätten mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung [abweichend von § 4 Absatz 2 Nummer 12SächsCoronaSchVO]
  • die Öffnung von körpernahen Dienstleistungen unter Beachtung von § 5 Absatz 4a und 4b SächsCoronaSchVO

Rückfallregelung

⇒ Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Freistaat Sachsen oder im Landkreis Zwickau an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, werden die oben genannten Maßnahmen aufgehoben.

  • Allgemeinverfügung Lockerung von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. März 2021 • download [*.pdf | 0,12 MB]

Quelle: Landkreis Zwickau • ines-springer.de

Herzlichen Glückwunsch zum Internationalen Frauentag!

8. März 2021 – dh

Liebe Frauen,

weltweit wird heute der Internationale Frauentag begangen – eine gute Gelegenheit, Ihnen allen DANKE zu sagen. Täglich leisten Sie Großartiges – ob in Familie, Beruf oder Ehrenamt.

Auch in unserem CDU-Stadtverband engagieren sich viele Frauen über die eigene Familie und den Beruf hinaus: als Ortsvorsteherin, Stadträtin, Kreisrätin, Vorstandsmitglied, in der Frauenunion, in unseren Kirchgemeinden oder Vereinen. WARUM? – weil ihnen das Gemeinwohl am Herzen liegt und sie sich gern für andere engagieren.

Seit einem Jahr sind insbesondere die Mütter und Großmütter unter uns Frauen in Zeiten geschlossener Kitas und Schulen gleichzeitig Erzieherin oder Lehrerin. Und sie meistern auch diese Herausforderung.   

Ihnen allen sagen wir herzlichen Dank für Ihr Engagement.

Viele Grüße
Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.

Neue Regelungen in der Corona-Schutz-Verordnung ab dem 8. März

Das Kabinett hat am Freitag (5. März 2021) nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom Mittwoch die sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Damit werden die Beschlüsse auf Landesebene umgesetzt. Die neue Verordnung gilt vom 8. März bis Ablauf des 31. März 2021.

Die geltenden Corona-Maßnahmen werden im Wesentlichen fortgeführt. Gültig bleiben Grundsätze wie Reduzierung der Kontakte und das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen im öffentlichen Raum (idealerweise medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske), überall dort, wo sich Menschen begegnen. Dies gilt auch für den Verzicht auf Reisen und Besuche sowie die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln. Weiterlesen

Bundesförderung von 2,8 Millionen Euro für Umbau des ehemaligen Stadtbads Lichtenstein

4. März 2021 – dh

Liebe Stadtverbandsmitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

erfreuliche Nachrichten aus Berlin und die Freude darüber werden sicherlich viele Lichtensteiner mit uns teilen.

„Der heimische Wahlkreisabgeordnete des Deutschen Bundestages Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie Marco Wanderwitz (CDU) freut sich über direkte Bundesförderungen in Höhe 2,8 Millionen Euro für die Sanierung und Umnutzung des ehemaligen Stadtbads Lichtenstein zu einem Naherholungszentrum …“

Am 3. März 2021 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die entsprechende Förderliste für das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2021 beschlossen.

Marco Wanderwitz: „Es ist gut, dass wir auch als Bund Beiträge dazu leisten, unsere Kommunen bei ihren Investitionen zu unterstützen. Gerade in den ländlichen Räumen wollen wir die Anstrengungen, die Lebensqualität weiter zu erhöhen, weiter intensivieren.“

Die Stadt Lichtenstein erhält eine Förderquote von 90 Prozent für die Umsetzung dieses Investitionsvorhabens. Das Gesamtvolumen der Maßnahme liegt bei 3,1 Millionen Euro.

Die Entwicklung des ehemaligen Freibadgeländes zu einem Standort mit Entwicklungspotenzial für die kommenden Jahre war bereits 2014 Bestandteil der Fortschreibung des Sportstättenentwicklungskonzeptes der Stadt Lichtenstein, das jedoch vom Stadtrat in der vergangenen Legislaturperiode nur in Teilen beschlossen wurde.

Erst im Jahr 2018 wurde die Umgestaltung des Freibadgeländes zu einem Naherholungszentrum im Zusammenhang mit einer Bachelorarbeit erneut ein Thema im Stadtrat und die Antragstellung zur Aufnahme in das o. g. Förderprogramm beschlossen. Im nunmehr zweiten Anlauf fand die Bewerbung Lichtensteins Berücksichtigung.

Damit sind die „Weichen gestellt“.  

Wir danken unserem Bundestagsabgeordneten Marco Wanderwitz (CDU), der sich persönlich dafür eingesetzt hat, dass dieses für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lichtenstein wichtige Projekt in das Förderprogramm aufgenommen wird.

Herzliche Grüße
Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.

Foto – Gelände des ehemaligen Stadtbades © Claudia Schmidt

Allgemeinverfügung zu Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie für den Landkreis Zwickau

16. Februar 2021 – cs

Der Landkreis Zwickau informiert zur Lockerung von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.

Der Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen wird im Landkreis Zwickau seit mehr als 5 Tagen andauernd unterschritten.
[ 20210215_Bekanntmachung_Inzidenzwert_LandkreisZwickau_neu.pdf ]

⇒ Infolgedessen gilt ab Mittwoch, dem 17. Februar 2021 • 0.00 Uhr eine neue Allgemeinverfügung.

  • Die Ausgangssperre nach 22 Uhr wird aufgehoben.
  • Ebenso die räumliche Einschränkung – Einkauf, Individualsport und Bewegung im Freien ohne touristische Zwecke und Ziele sind nicht mehr auf den Umkreis von 15 Kilometern begrenzt – bitte beachten, ob in den Nachbarlandkreisen Beschränkungen gelten.
  • Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf.

Download der Allgemeinverfügung Lockerung Schutzmaßnahmen Landkreis Zwickau [*.pdf | 0,13 MB] unter https://www.landkreis-zwickau.de/download/Corona/neue_Allgemeinverfuegung.pdf

Quelle und weitere Informationen: Landkreis Zwickau

Neue Regelungen in der Corona-Schutz-Verordnung ab dem 15. Februar

Das Kabinett hat nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 10. Februar die sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Damit werden die Beschlüsse auf Landesebene umgesetzt. Die neue Verordnung gilt vom 15. Februar bis Ablauf des 7. März 2021.

Damit werden die geltenden Corona-Maßnahmen grundsätzlich verlängert. Die Grundsätze wie Reduzierung der Kontakte und das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen im öffentlichen Raum (idealerweise medizinischer Mund-Nasen-Schutz), überall dort, wo sich Menschen begegnen, bleiben gültig. Dies gilt auch für den Verzicht auf Reisen und Besuche sowie die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln.

Neu geregelt ab 1. März Weiterlesen

Hurra! Wir haben Ferien!

30. Januar 2021 – dh

Liebe Leserinnen und Leser,

in diesem außergewöhnlichen Schuljahr bekommt dieser Satz eine besondere Bedeutung.

Wir wünschen allen Schülern, Eltern und Lehrenden erholsame (Ferien)Tage. Hoffentlich ist uns der Winter noch ein wenig hold. Dann heißt es: Ab ins Freie – hinaus in die verschneite Winterlandschaft. Und wenn nicht: machen wir es uns zu Hause gemütlich.

Gleichzeitig danken wir allen, die in Zeiten von Homeschooling, Präsenzunterricht und all den Aufgaben in Familie, Beruf und Ehrenamt Großartiges leisten.

Herzliche Grüße

Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.

Foto © Claudia Schmidt

Neue Regelungen in der Corona-Schutz-Verordnung ab dem 28. Januar

28. Januar 2021 – cs

Verpflichtung zum Homeoffice und zum Tragen medizinischer Mund-Nasenbedeckungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und beim Einkaufen

Der Freistaat Sachsen passt nach dem gemeinsamen Beschluss der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 19. Januar seine Corona-Schutz-Verordnung an und setzt damit die Beschlüsse auf Landesebene um. Die neue Verordnung gilt vom 28. Januar bis Ablauf des 14. Februar 2021.

Die Grundsätze der Verordnung wie Reduzierung der Kontakte, das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen, idealerweise medizinischem Mund-Nasen-Schutz, überall dort, wo sich Menschen begegnen, der Verzicht auf Reisen, Besuche und Einkäufe, die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Homeoffice Weiterlesen

33. Bundesparteitag der CDU Deutschlands

18. Januar 2021 – dh

Liebe Stadtverbandsmitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

am 15. und 16. Januar fand der 33. Bundesparteitag der CDU Deutschlands statt – und dies erstmals online. Zentrales Thema des Bundesparteitages war die Wahl des gesamten Bundesvorstands.

Um die Nachfolge von Annegret Kramp-Karrenbauer bewarben sich Armin Laschet, Friedrich Merz und Dr. Norbert Röttgen. Die 1001 Delegierten wählten im 2. Wahlgang Armin Laschet nach einer emotionalen Rede mit 521 Stimmen zum neuen Parteivorsitzenden der CDU Deutschlands. Auch Sachsen ist im neuen Bundesvorstand vertreten. Michael Kretschmer wurde mit 835 und damit den meisten Stimmen ins Präsidium gewählt. Marco Wanderwitz erhielt als Beisitzer 715 Stimmen.

Herzlichen Glückwunsch allen gewählten Mitgliedern des neuen Bundesvorstands.

Vor Armin Laschet und der neuen Führungsmannschaft der CDU stehen große Herausforderungen.

„Die CDU war am besten, wenn sie zusammengehalten hat.“, so der neue Parteivorsitzende in seiner Rede. Und dieser Zusammenhalt wird entscheidend sein in diesem richtungsweisenden Wahljahr 2021. Mit sechs Landtagswahlen und der Bundestagswahl am 26. September 2021 werden die Weichen für die Zukunft Deutschlands gestellt. Jetzt gilt: Gemeinsam für unser Land und für unsere CDU – #wegenmorgen.

Ich wünsche mir, dass sich jeder in der CDU dieser großen Verantwortung bewusst ist.

Viele Grüße

Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.

Wie weiter nach dem Schulabschluss?

16. Januar 2021 – dh

Diese Frage bewegt derzeit viele künftige Absolventen und deren Eltern.

Das Berufliche Schulzentrum für Wirtschaft, Ernährung und Sozialwesen in Lichtenstein mit den Schulstandorten in Meerane und Wilkau-Haßlau bietet im Zeitraum vom 18. Januar bis 31. März 2021 anstelle des traditionellen »Tages der offenen Tür« Online-Beratungen an.

Dieses Angebot richtet sich an interessierte Schüler und deren Eltern. Ansprechpartner der verschiedenen Schularten stehen Rede und Antwort und informieren über

  • die duale Ausbildung an der Berufsschule,
  • das Berufliche Gymnasium,
  • die Fachoberschule und
  •  die Ausbildung an der Berufsfachschule.

Interessenten melden sich bitte per E-Mail an: bsz-li-beratung@landkreis-zwickau.de

Wir meinen: eine sehr gute Idee, sagen herzlichen Dank und wünschen gutes Gelingen.

Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.