Allgemeinverfügung zu Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie für den Landkreis Zwickau

16. Februar 2021 – cs

Der Landkreis Zwickau informiert zur Lockerung von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.

Der Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen wird im Landkreis Zwickau seit mehr als 5 Tagen andauernd unterschritten.
[ 20210215_Bekanntmachung_Inzidenzwert_LandkreisZwickau_neu.pdf ]

⇒ Infolgedessen gilt ab Mittwoch, dem 17. Februar 2021 • 0.00 Uhr eine neue Allgemeinverfügung.

  • Die Ausgangssperre nach 22 Uhr wird aufgehoben.
  • Ebenso die räumliche Einschränkung – Einkauf, Individualsport und Bewegung im Freien ohne touristische Zwecke und Ziele sind nicht mehr auf den Umkreis von 15 Kilometern begrenzt – bitte beachten, ob in den Nachbarlandkreisen Beschränkungen gelten.
  • Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf.

Download der Allgemeinverfügung Lockerung Schutzmaßnahmen Landkreis Zwickau [*.pdf | 0,13 MB] unter https://www.landkreis-zwickau.de/download/Corona/neue_Allgemeinverfuegung.pdf

Quelle und weitere Informationen: Landkreis Zwickau