Herzlichen Glückwunsch unserem politischen Nachwuchs!

18. Juli 2021 – dh

Liebe Stadtverbandsmitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

vor wenigen Tagen hat einer unserer Jüngsten im Lichtensteiner CDU-Stadtverband seine gymnasiale Ausbildung am BSZ Lichtenstein erfolgreich beendet. Wir gratulieren Florian Richter zum Abitur und wünschen für den kommenden Lebensabschnitt viel Erfolg.

Neben seiner schulischen Tätigkeit engagiert sich Florian auch aktiv in der Jungen Union (JU) Zwickau. Als Anerkennung wurde er mit der Ehrennadel der JU ausgezeichnet.

Mit der Wahl zum Mitgliederbeauftragten der JU Zwickau im neu gewählten Kreisvorstand beginnt für ihn eine weitere verantwortungsvolle Aufgabe. Gemeinsam mit Jan Schuster, der zum Stellvertreter gewählt wurde, gehören zwei junge Lichtensteiner CDU-Mitglieder dem Kreisvorstand der JU an.

Wir wünschen dem neuen Vorstand der Jungen Union Zwickau viel Erfolg

Herzliche Grüße
Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.

Foto © Sebastian Brückner

Die CDU-Fraktion berichtet von der 4. ordentlichen Sitzung des Stadtrates Lichtenstein/Sa.

15. Juni 2021 – js

Liebe Stadtverbandsmitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

am 14.06.2021 fand die 4. ordentliche Sitzung des Stadtrates mit einigen wichtigen Tagesordnungspunkten statt.

Nachdem zunächst der Jahresabschluss 2017 beraten und festgestellt wurde, stand – wieder einmal – die Stundung von Forderungen gegenüber dem Zweckverband Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“ (ZV GGe) auf der Tagesordnung. Bereits am 15.10.2019 wurde erstmals die Stundung einer Forderung der Stadt Lichtenstein gegen den ZV GGe beschlossen. Hintergrund ist, dass der ZV GGe 2017 einen Bescheid über die Festsetzung der Verbandsumlage erlassen und die Stadt hierauf 1.229.550 EUR gezahlt hatte. Diesem Bescheid fehlte jedoch die rechtliche Grundlage, weswegen er gerichtlich aufgehoben hatte. Die Stadt Lichtenstein hat deshalb einen Erstattungsanspruch gegen den ZV in Höhe des vorstehenden Betrages. Der ZV GGe befindet sich jedoch aufgrund der andauernden Streitigkeiten mit dem Verbandsmitglied St. Egidien in Liquiditätsschwierigkeiten, weshalb nochmals eine Stundung erforderlich ist. Der Beschlussvorlage wurde mehrheitlich zugestimmt.

Die nächste Beschlussvorlage sah eine Änderung der Satzung über Sondernutzung und Sondernutzungsgebühren im öffentlichen Verkehrsraum vor. Aufgrund der durch die Corona-Pandemie verursachten finanziell schwierigen Lage sollten die Gewerbetreibenden und Händler über einen Verzicht auf Sondernutzungsgebühren entlastet werden. Mit einer von der Fraktion DIE LINKE angeregten Ergänzung fand die Beschlussvorlage breite Zustimmung und wurde mehrheitlich beschlossen.

Für erhebliche Diskussion sorgte die nächste Beschlussvorlage, bei der es um eine Änderung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Albert-Schweitzer-Straße“ ging. Die beabsichtigte Änderung sah vor,

1. die Art der Nutzung von einem „Reinen Wohngebiet“ in ein „Allgemeines Wohngebiet“ zu ändern,
2. geplante Baufelder zu reduzieren und eine Stichstraße entfallen zu lassen
3. die Festsetzungen zur Einfriedung und grünordnerische Festsetzungen neu zu fassen sowie
4. ein Baufeld für die Errichtung einer Photovoltaikanlage zu schaffen:

CDU-Stadtrat Eric Schöniger sprach sich im Namen der Fraktion gegen die geplante Änderung aus und erstattete hierzu einen Vortrag mit profunder Begründung. Die Änderung der Art der Nutzung würde die Ansiedlung kleiner Gewerbe zulassen, was in dem vorliegenden Wohngebiet jedoch nicht gewollt war. Auch müsse mit dem Naturgut Boden gut umgegangen werden, da Bauflächen für Eigenheime in Lichtenstein ohnehin rar sind und eine Reduzierung der Baufelder deshalb kontraproduktiv und ein falsches Signal wäre.

Zu Punkt 3 führte er aus, es könne nicht angehen, dass ein Bauherr erst Tatsachen schafft (Errichtung einer Gabionenwand statt vorgesehener Pflanzeinfriedungen) und danach erst hierfür die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden sollen. Umgekehrt wäre der richtige Weg gewesen. Außerdem würde dies einen Präzedenzfall für die Bürger der Stadt darstellen, dass man erst einmal bauen könne und hinterher versucht, die rechtlichen Voraussetzungen für einen Bau zu schaffen.

Letztlich könne der Bauherr auch ohne weiteres die geplante Photovoltaikanlage auf der Dachfläche seines Hauses errichten, wofür er nicht einmal eine Baugenehmigung bräuchte. Klargestellt wurde auch – als Reaktion auf einen kürzlich veröffentlichen Presseartikel – dass CDU-Räte eindeutig für die Errichtung von Photovoltaikanlagen sind, dies allerdings möglichst umweltschonend geschehen sollte.

Den Ausführungen von Eric Schöniger schlossen sich alle Fraktionen an, weshalb die Beschlussvorlage einstimmig abgelehnt wurde.

Die letzte Beschlussvorlage betraf den von der CDU-Fraktion eingebrachten Antrag auf abweichende Anwendung der Richtlinie zur Förderung der Vereine, Vereinigungen und Institutionen der Stadt Lichtenstein. Vereine können jährliche eine Bedarfsmeldung für Fördermittel abgeben. Diese Meldung muss bis 31.08. abgegeben werden. Einige Vereine hatten 2020 diese Frist jedoch versäumt und eine verspätete Meldung abgegeben. Aufgrund der besonderen Situation im Zuge der Corona-Pandemie war die CDU-Fraktion jedoch der Auffassung, dass man in 2020 abweichend von der Richtlinie alle Anträge berücksichtigen soll, die bis 31.12.2020 abgegeben wurden. Gerade in Corona-Zeiten ist es den Vereinen, die eine tragende Säule des sportlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Lebens der Stadt Lichtenstein sind, nicht möglich, anderweitig Einnahmen zu generieren, um ihr Überleben zu sichern. Deshalb sollten die Räte über eine einmalig abweichende Anwendung der Richtlinie befinden. Der Beschlussvorlage wurde bei einigen Gegenstimmen aus den Reihen der Freien Wähler zugestimmt.

Es schloss sich ein nichtöffentlicher Teil an.

Jens Steinert
Stellv. Fraktionsvorsitzender

Sinkende Inzidenzwerte im Landkreis Zwickau

14. Juni 2021 – cs

Im Landkreis Zwickau wurde die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner an fünf aufeinanderfolgenden Tagen seit dem 8. Juni 2021 unterschritten. Nach der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 10. Juni 2021, welche ab 14. Juni 2021 in Kraft tritt, gelten bei einer Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen erleichternde Maßnahmen ab dem übernächsten Tag. ⇔ Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis Zwickau seit acht Tagen (4., 5., 6., 7, 8., 9., 10. und 11. Juni) stabil unter dem Schwellenwert von 35. Daher gelten im Landkreis Zwickau ab sofort mit Inkrafttreten der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung am 14. Juni 2021 u.a. folgende Lockerungen: Weiterlesen

Sinkende Inzidenzwerte im Landkreis Zwickau

5. Juni 2021 – cs

Im Landkreis Zwickau wurde die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten (31.5. bis 4.6.).
⇒ Daher treten auf der Grundlage der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 26. Mai 2021 ab Sonntag, dem 6. Juni 2021 auf dem Gebiet des Landkreises Zwickau neue Regelungen in Kraft. Weiterlesen

Sonderausstellung „AHA – Holz in Bewegung“ im Daetz-Centrum

04. Juni 2021 – dh

Liebe Stadtverbandsmitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

heute 10.00 Uhr öffnet die Sonderausstellung der Albrecht-Mugler-Stiftung „AHA – Holz in Bewegung“ im Daetz-Centrum. Geöffnet ist Freitag bis Sonntag und an Feiertagen von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

Die Ausstellung entführt die Besucher in die Geschichte des Fahrzeugbaus und präsentiert interessante und sehenswerte Exponate: Kutschen, Automobile und Fahrräder aus einer Zeit, in der Holz auch im Fahrzeugbau zum Einsatz kam.

  • Besucher werden um telefonische Anmeldung gebeten: 037204 941400 oder 037204 61102.
  • Es besteht die Verpflichtung, eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen (FFP2- oder medizinische Gesichtsmaske).
  • Alle Besucherinnen und Besucher ab 7 Jahren müssen ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorweisen oder einen Genesungs- bzw. Impfnachweis.

Ein lohnenswertes Ziel für einen Wochenendausflug.

Freundliche Grüße

Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.

Herzlichen Glückwunsch zum Internationalen Kindertag!

1. Juni 2021 – dh

Liebe Kinder,

heute begehen wir den Internationalen Kindertag. Doch eigentlich ist jeder Tag des Jahres mit euch ein Kindertag. Ihr bringt so viel Lachen und Glück in unser Erwachsenenleben, dass wir heute euch allen DANKE sagen und von ganzem Herzen gratulieren.

Was auch immer sich eure Eltern, Großeltern, Lehrer und Erzieher heute gemeinsam mit euch vorgenommen haben – lasst euch überraschen und erfreuen.

Für alle, die noch keine Idee haben, ein kleiner Tipp: Die Miniwelt „schenkt“ heute allen 5- bis 15-Jährigen den Eintritt in den Landschaftspark. Und unsere Stadtbibliothek startet anlässlich des 25. Geburtstages von „Rabe Socke“ eine tolle Mitmachaktion: Jedes Kind, das eine lustige Socke mitbringt, die in der Bibliothek auf einer Leine aufgehängt wird, bekommt ein Rabe-Socke-Tattoo und ein Mitmachheft (solange der Vorrat reicht). Telefonische Anmeldung erforderlich: 037204 2551.

Einen erlebnisreichen Tag wünscht euch
Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.

Sinkende Inzidenzwerte im Landkreis Zwickau

26. Mai 2021 – cs

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner wurde im Landkreis Zwickau an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (19.+ 20.+ 21.+ 22.+ 25. Mai) unterschritten.

⇒ Deshalb treten ab dem 27. Mai 2021 auf dem Gebiet des Landkreises Zwickau folgende Regelungen in Kraft:

  • Private Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum
    Treffen dürfen sich 2 Haushalte, in geschlossenen Räumen maximal 5 Personen. Im Übrigen darf die Gesamtzahl von zehn Personen nicht überschritten werden. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, Genesene und vollständig Geimpfte werden nicht berücksichtigt.
  • Ausgangssperre
    Die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr wird aufgehoben.
  • Läden und Geschäfte
    Uneingeschränkt öffnen dürfen der Einzelhandel des täglichen Bedarfs sowie Baumärkte und Fahrzeug- und Fahrradersatzteilverkaufsstellen, d.h. eine Terminvereinbarung und ein Negativtest sind für diese Geschäfte nicht notwendig.
  • Körpernahe Dienstleistungen
    Die Ausübung und Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen ist mit Kontakterfassung und tagesaktuellem negativen Test möglich. (Für körpernahe medizinisch notwendige Dienstleistungen ist dies nicht erforderlich.)
  • Außengastronomie
    Die Außengastronomie kann für Gäste mit vorheriger Terminvereinbarung und Kontakterfassung öffnen. Wenn Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen, müssen diese einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen.
  • Beherbergung
    Ferienwohnungen und Campingplätze können zu touristischen Zwecken vermietet werden. Bei Anreise sind ein tagesaktueller negativer Test vorzuweisen und die Kontakte zu erfassen.
  • Versammlungen
    Unter freiem Himmel sind Versammlungen im Sinne des Sächsischen Versammlungsgesetzes ausschließlich ortsfest und mit maximal 1.000 Personen zulässig.
  • Kulturstätten
    Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten, Kinos, Theater, Bühnen, Opernhäuser, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Musiktheater und ähnliche Einrichtungen für Publikum sowie Kulturveranstaltungen im Außenbereich dürfen für Besucher mit vorheriger Terminbuchung, Kontakterfassung und unter Vorlage eines tagesaktuellen negativen Tests öffnen.
  • Sport
    Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen einschließlich Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen sowie Kontaktsport auf Außensportanlagen sind mit einem tagesaktuellen negativen Test und Kontakterfassung zugelassen. Besonderer Sport wird erweitert zugelassen (Dienstsport, sportwissenschaftliche Studiengänge, Leistungssport, Ausbildung …).
  • Botanische und zoologische Gärten, Stadt-,Gäste- und Naturführungen
    Die Öffnung von botanischen und zoologischen Gärten, Tierparks sowie Stadt-, Gäste- und Naturführungen (mit jeweils höchstens 10 Personen) im Außenbereich sind mit Kontakterfassung und unter Vorlage eines tagesaktuellen negativen Tests zulässig.
  • Kunst-, Musik- und Tanzschulen
    Kunst-, Musik- und Tanzschulen dürfen mit Kontakterfassung öffnen und ein tagesaktueller negativer Tests muss vorgelegt werden. Der Musikunterricht durch freiberufliche Musikpädagogen ist unter den genannten Voraussetzungen ebenfalls erlaubt.
  • Beerdigungen
    Bei Beerdigungen sind bis zu 30 Personen zulässig. Bei mehr als 10 Personen besteht eine Testpflicht.

Hinweis • Die Testpflicht entfällt in den jeweiligen Bereichen für vollständig Geimpfte und Genesene gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) vom 4. Mai 2021 und § 9 Abs. 6 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO).

Quelle – https://www.landkreis-zwickau.de/allgemeinverfuegung-massnahmen-corona-pandemie-landkreiszwickau

Frohe Pfingsten!

23. Mai 2021 – dh

Liebe Stadtverbandsmitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

das Wetter scheint es an diesem Pfingstwochenende gut mit uns zu meinen. Wie wäre es also mit einem Pfingstausflug? Spaziergang, Radtour, Picknick oder Grillen im Garten mit Familie oder Freunden? Erste Ausflugsziele freuen sich ebenfalls auf Besucher. In unserer Stadt lädt die Miniwelt zu einer kleinen Weltreise an. Unsere Landeshauptstadt Dresden öffnet erste museale Einrichtungen. Es gibt viel zu entdecken.

Ein erholsames Pfingstwochenende wünscht Ihnen
Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.

Herzlichen Glückwunsch zum Muttertag!

9. Mai 2021 – dh

Liebe Mütter,

heute ist es wieder soweit: unsere Söhne und Töchter überraschen ihre Mütter mit einem gedeckten Frühstückstisch, einer Bastelarbeit, einem Blumengruß, einer Einladung zu einem Spaziergang mit Picknick oder …

Lassen wir uns überraschen und freuen wir uns mit unseren Kindern – ganz gleich wie groß oder klein sie sind.

Ich wünsche uns Müttern einen sonnigen und wunderbaren Muttertag mit unseren Liebsten.

 
Herzliche Grüße
Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.