Juli 2021 – cs
In Sachsen ist am 1. Juli 2021 eine neue Corona-Schutz-Verordnung in Kraft getreten. Bei einer Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 10 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen gelten erleichternde Maßnahmen ab dem übernächsten Tag. Im Landkreis Zwickau liegt die Sieben-Tage-Inzidenz seit mehr als 14 Tagen durchgehend stabil unter dem Schwellenwert von 10. Maßgeblich sind die veröffentlichten Zahlen des Robert Koch-Institutes im Internet unter: www.rki.de/inzidenzen. Demzufolge entfallen im Landkreis Zwickau nach dieser Verordnung die meisten Beschränkungen ab 1. Juli.
Die wichtigsten Lockerungen sind dabei:
- Entfallen der Kontaktbeschränkungen nach § 4 SächsCoronaSchVO, d. h. private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind ohne Beschränkung der Personenzahl und der Hausstände zulässig
- Maskenpflicht entfällt unter freiem Himmel komplett
- Eheschließungen bzw. Beerdigungen sind ohne Personenbeschränkung zulässig
Ausnahmen sind z. B.:
- das Erfordernis der Erstellung und Einhaltung eines (genehmigten) Hygienekonzeptes,
- die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in Geschäften und Märkten, bei körpernahen Dienstleistungen und im ÖPNV,
- die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske, wo sie nach Corona-Schutz-Verordnung vorgesehen ist,
- die Regelungen zu Großveranstaltungen,
- die Testpflicht für Diskotheken, Clubs und Musikclubs,
- die Testpflicht im Bereich der Prostitution,
- die Regelungen zu Gesundheits- und Sozialeinrichtungen.
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung [*.pdf | 0,4 MB] – Amtliche Bekanntmachung vom 22. Juni 2021 | gültig vom 1. Juli 2021 bis 28. Juli 2021
mit Quelle – https://www.landkreis-zwickau.de/allgemeinverfuegung-massnahmen-corona-pandemie-landkreiszwickau