Die CDU-Fraktion berichtet von der 4. ordentlichen Sitzung des Stadtrates Lichtenstein/Sa.

15. Juni 2021 – js

Liebe Stadtverbandsmitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

am 14.06.2021 fand die 4. ordentliche Sitzung des Stadtrates mit einigen wichtigen Tagesordnungspunkten statt.

Nachdem zunächst der Jahresabschluss 2017 beraten und festgestellt wurde, stand – wieder einmal – die Stundung von Forderungen gegenüber dem Zweckverband Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“ (ZV GGe) auf der Tagesordnung. Bereits am 15.10.2019 wurde erstmals die Stundung einer Forderung der Stadt Lichtenstein gegen den ZV GGe beschlossen. Hintergrund ist, dass der ZV GGe 2017 einen Bescheid über die Festsetzung der Verbandsumlage erlassen und die Stadt hierauf 1.229.550 EUR gezahlt hatte. Diesem Bescheid fehlte jedoch die rechtliche Grundlage, weswegen er gerichtlich aufgehoben hatte. Die Stadt Lichtenstein hat deshalb einen Erstattungsanspruch gegen den ZV in Höhe des vorstehenden Betrages. Der ZV GGe befindet sich jedoch aufgrund der andauernden Streitigkeiten mit dem Verbandsmitglied St. Egidien in Liquiditätsschwierigkeiten, weshalb nochmals eine Stundung erforderlich ist. Der Beschlussvorlage wurde mehrheitlich zugestimmt.

Die nächste Beschlussvorlage sah eine Änderung der Satzung über Sondernutzung und Sondernutzungsgebühren im öffentlichen Verkehrsraum vor. Aufgrund der durch die Corona-Pandemie verursachten finanziell schwierigen Lage sollten die Gewerbetreibenden und Händler über einen Verzicht auf Sondernutzungsgebühren entlastet werden. Mit einer von der Fraktion DIE LINKE angeregten Ergänzung fand die Beschlussvorlage breite Zustimmung und wurde mehrheitlich beschlossen.

Für erhebliche Diskussion sorgte die nächste Beschlussvorlage, bei der es um eine Änderung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Albert-Schweitzer-Straße“ ging. Die beabsichtigte Änderung sah vor,

1. die Art der Nutzung von einem „Reinen Wohngebiet“ in ein „Allgemeines Wohngebiet“ zu ändern,
2. geplante Baufelder zu reduzieren und eine Stichstraße entfallen zu lassen
3. die Festsetzungen zur Einfriedung und grünordnerische Festsetzungen neu zu fassen sowie
4. ein Baufeld für die Errichtung einer Photovoltaikanlage zu schaffen:

CDU-Stadtrat Eric Schöniger sprach sich im Namen der Fraktion gegen die geplante Änderung aus und erstattete hierzu einen Vortrag mit profunder Begründung. Die Änderung der Art der Nutzung würde die Ansiedlung kleiner Gewerbe zulassen, was in dem vorliegenden Wohngebiet jedoch nicht gewollt war. Auch müsse mit dem Naturgut Boden gut umgegangen werden, da Bauflächen für Eigenheime in Lichtenstein ohnehin rar sind und eine Reduzierung der Baufelder deshalb kontraproduktiv und ein falsches Signal wäre.

Zu Punkt 3 führte er aus, es könne nicht angehen, dass ein Bauherr erst Tatsachen schafft (Errichtung einer Gabionenwand statt vorgesehener Pflanzeinfriedungen) und danach erst hierfür die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden sollen. Umgekehrt wäre der richtige Weg gewesen. Außerdem würde dies einen Präzedenzfall für die Bürger der Stadt darstellen, dass man erst einmal bauen könne und hinterher versucht, die rechtlichen Voraussetzungen für einen Bau zu schaffen.

Letztlich könne der Bauherr auch ohne weiteres die geplante Photovoltaikanlage auf der Dachfläche seines Hauses errichten, wofür er nicht einmal eine Baugenehmigung bräuchte. Klargestellt wurde auch – als Reaktion auf einen kürzlich veröffentlichen Presseartikel – dass CDU-Räte eindeutig für die Errichtung von Photovoltaikanlagen sind, dies allerdings möglichst umweltschonend geschehen sollte.

Den Ausführungen von Eric Schöniger schlossen sich alle Fraktionen an, weshalb die Beschlussvorlage einstimmig abgelehnt wurde.

Die letzte Beschlussvorlage betraf den von der CDU-Fraktion eingebrachten Antrag auf abweichende Anwendung der Richtlinie zur Förderung der Vereine, Vereinigungen und Institutionen der Stadt Lichtenstein. Vereine können jährliche eine Bedarfsmeldung für Fördermittel abgeben. Diese Meldung muss bis 31.08. abgegeben werden. Einige Vereine hatten 2020 diese Frist jedoch versäumt und eine verspätete Meldung abgegeben. Aufgrund der besonderen Situation im Zuge der Corona-Pandemie war die CDU-Fraktion jedoch der Auffassung, dass man in 2020 abweichend von der Richtlinie alle Anträge berücksichtigen soll, die bis 31.12.2020 abgegeben wurden. Gerade in Corona-Zeiten ist es den Vereinen, die eine tragende Säule des sportlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Lebens der Stadt Lichtenstein sind, nicht möglich, anderweitig Einnahmen zu generieren, um ihr Überleben zu sichern. Deshalb sollten die Räte über eine einmalig abweichende Anwendung der Richtlinie befinden. Der Beschlussvorlage wurde bei einigen Gegenstimmen aus den Reihen der Freien Wähler zugestimmt.

Es schloss sich ein nichtöffentlicher Teil an.

Jens Steinert
Stellv. Fraktionsvorsitzender