Presseinformation | dh | 10.12.2016
Sehr geehrte CDU-Mitglieder,
sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Lichtenstein,
das höchste deutsche Verwaltungsgericht, das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat am 18.10.2016 endgültig entschieden, dass die Gründung des Zweckverbandes Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“ im Jahr 1991 und die Satzungsneufassung 1994 ohne „Wenn und Aber“ rechtswirksam sind.
Folglich gibt es den Verband von Anfang an, er hat die Verbandssatzung als vertraglich gesicherte Rechtsgrundlage und die satzungsgemäße Steueraufteilung zwischen St. Egidien und Lichtenstein hat unwiderruflich Bestand.
Damit hat die Stadt Lichtenstein einen Rechtsanspruch auf die von St. Egidien seit Jahren einseitig und satzungswidrig einbehaltenen Steuergelder aus den beiden Verbands-Gewerbegebieten.
Auch die vom Zweckverband wahrgenommene Aufgabe der Wirtschaftsförderung und der Bauleitplanung der Gewerbegebiete ist lt. BVG in allen Punkten rechtens.
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Mehr als drei Jahre sind seit dem Juni-Hochwasser 2013 vergangen, bei dem der Sportplatz im Ortsteil Rödlitz regelrecht weggespült und unbespielbar gemacht wurde. Schnell stellte sich heraus, dass ein Ersatzneubau für den beschädigten Sportplatz aus dem Wiederaufbauprogramm Hochwasser 2013 des Freistaates Sachsen finanziert werden kann, jedoch an anderer Stelle.


