Bundesverwaltungsgericht stärkt Stadt Lichtenstein und Zweckverband Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“ den Rücken – für gestern, heute und morgen

Presseinformation | dh | 10.12.2016

Sehr geehrte CDU-Mitglieder,
sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Lichtenstein,

das höchste deutsche Verwaltungsgericht, das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat am 18.10.2016 endgültig entschieden, dass die Gründung des Zweckverbandes Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“ im Jahr 1991 und die Satzungsneufassung 1994 ohne „Wenn und Aber“ rechtswirksam sind.

Folglich gibt es den Verband von Anfang an, er hat die Verbandssatzung als vertraglich gesicherte Rechtsgrundlage und die satzungsgemäße Steueraufteilung zwischen St. Egidien und Lichtenstein hat unwiderruflich Bestand.

Damit hat die Stadt Lichtenstein einen Rechtsanspruch auf die von St. Egidien seit Jahren einseitig und satzungswidrig einbehaltenen Steuergelder aus den beiden Verbands-Gewerbegebieten.
Auch die vom Zweckverband wahrgenommene Aufgabe der Wirtschaftsförderung und der Bauleitplanung der Gewerbegebiete ist lt. BVG in allen Punkten rechtens.

Das alles hatte zuvor das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG) im Urteil vom 09.12.2014 ebenfalls auch schon definitiv festgestellt und deswegen die Revision dagegen nicht zugelassen. Hiergegen hat jedoch die Gemeinde St. Egidien im Januar 2015 eine Revisionszulassungsbeschwerde beim BVG eingereicht, die nun vom BVG abgelehnt wurde.
Mit der BVG-Feststellung der Rechtswirksamkeit der Verbandsgründung und der Verbandssatzung wurde nunmehr der vom Verbandsmitglied Gemeinde St. Egidien seit vielen Jahren angezettelte und immer weiter ausgebaute Angriff hiergegen schlagartig und endgültig gestoppt.

Was war passiert?

Mindestens seit dem Jahr 2008 kehrte sich die seit dem Jahr 1990 bis Sommer 2006 andauernde fruchtbare und kooperative interkommunale Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde St. Egidien und der Stadt Lichtenstein im o. g. Gewerbegebietszweckverband ins pure Gegenteil um. Federführend durch den neuen Bürgermeister in St. Egidien (ab Sommer 2006), jedoch auch stets unterstützt durch entsprechende Beschlüsse des Gemeinderates, wurde dort Argument auf Argument als Beweis gegen die rechtswirksame Verbandsgründung aufgetürmt. Hunderte, nein tausende Seiten Papier wurden deswegen beschrieben und durch vermeintliche „Beweise“ ergänzt. Das alles tat St. Egidien mit der festen Absicht, anhand von behaupteten unheilbaren formal-rechtlichen Gründungsmängeln die Existenz des Verbandes rechtlich derart in Frage zu stellen, dass am Ende die Verbandsrückabwicklung durch einen entsprechend untersetzten Gerichtsentscheid nur noch eine Frage der Zeit gewesen wäre.

Zugegeben, dieser von St. Egidien aufgetürmte Argumentationsberg hat 2012 das Landratsamt verunsichert, 2013 auch die Landesdirektion Chemnitz und sogar 2014 das Verwaltungsgericht Chemnitz (VGC), indem es Zweifel an der formal-rechtlich wirksamen Verbandsgründung in einem Urteil vom April 2014 schriftlich äußerte. Das VGC ging in seinem Urteil sogar soweit, dass es für eine gesetzlich ermöglichte Sicherheitsneugründung keinen Rechtsspielraum mehr sah, was das Aus für den Verband bedeutet hätte.

Durch das VGC-Urteil vom April 2014 geriet die Stadt Lichtenstein enorm unter Druck, es ging jetzt um die Existenz des Verbandes und die wirtschaftliche Zukunft der Stadt Lichtenstein.

Es blieb nur noch der Weg zum OVG übrig. Doch der Gang zum OVG war im Stadtrat von Lichtenstein kein Selbstläufer. Er musste von Altbürgermeister Wolfgang Sedner im Stadtrat erkämpft werden, da die Fraktionen der Freien Wähler (FW) und SPD den dringend gebotenen Gang zum OVG für „entbehrlich“ und nicht zielführend erklärten (s. Internetbericht der FW vom 01.03.2014, Seite 5). Beide Fraktionen stimmten gegen den Gang zum OVG – eine Fehleinschätzung, wie sich später zeigte und von Bürgermeister Thomas Nordheim am 05.12.2016 auch öffentlich eingestanden wurde.

Nur mit knapper Mehrheit der Stimmen der CDU und der LINKEN wurde am 06.02.2014 dennoch für den Gang zum OVG der Weg freigemacht. Das war eine schwere, aber folgerichtige Entscheidung.
Der Anwalt der Stadt, Herr Rechtsanwalt Hanke und Altbürgermeister Sedner entwickelten eine umfangreich und detailliert ausgearbeitete OVG-Klage – mit vollem Erfolg, wie sich im Dezember 2014 herausstellte.

Wie geht es weiter?

Die Gemeinde St. Egidien hat das jahrelang einbehaltene Steuergeld (Grundsteuer B und Gewerbesteuer) an die Stadt Lichtenstein auszukehren. Der Bürgermeister und die Stadtverwaltung Lichtenstein sind in der Pflicht, die berechtigten Geldforderungen der Stadt unverzüglich gegenüber von St. Egidien aufzumachen.

Vorsorglich, um weiteren Einreden der Gemeinde St. Egidien vorzubeugen, hat Altbürgermeister Wolfgang Sedner im Jahr 2009 beim Verwaltungsgericht Chemnitz (VGC) eine Klage gegen den Steuereinbehalt (sogenannte „Widerklage“) durch St. Egidien eingereicht. Die Klage beim VGC wurde von der Stadt jährlich um den sich addierenden Betrag des Steuereinbehalts aktualisiert.

Es ist fest davon auszugehen, dass das VGC zeitnah über diese Widerklage positiv im Sinne der Stadt entscheiden wird. Sollte St. Egidien dagegen wiederum gerichtlich vorgehen wollen, dann wäre das vielleicht rechtlich zulässig, aber unbegründet und vom Gericht abzuweisen.

Mit dem BVG-Beschluss auf dem Tisch liegt es nun in der Hand der Landesdirektion Sachsen (LDS), die den Vorsitz durch einen Bestellten Verbandsvorsitzenden stellt, wie schnell auch im Verband wieder geordnete Verhältnisse einziehen werden. Denn auch dem Verband schuldet die Gemeinde St. Egidien noch erhebliche Gelder aus Umlagen, Konzessionsabgaben der Energieversorger und dem Straßenlastenausgleich.

Freundliche Grüße

Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.