Neue Corona-Schutz-Verordnung gilt ab dem 24. Oktober – Zweistufiges System zur Festlegung von Maßnahmen eingeführt

22.Oktober 2020 – cs

Die Entwicklung der Coronavirus-Infektionszahlen hat in den vergangenen Tagen an Dynamik zugenommen. Darauf reagiert die sächsische Staatsregierung, indem sie die geplante Änderung der Corona-Schutz-Verordnung vorzieht. Die neue Verordnung gilt vom 24. Oktober 2020 bis zum 25. Januar 2021.

Neu in die Corona-Schutz-Verordnung aufgenommen wurde die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Tageskliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen. Außerdem gibt es eine Neuerung in Bezug auf Hygienekonzepte. Erstmals ist ein Ansprechpartner für die Einhaltung und Umsetzung des Konzeptes, der geltenden Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen sowie zum Tagen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu benennen.

Eine wesentliche Neuerung gegenüber der aktuell geltenden Verordnung ist die Neufassung der Vorgaben für Gebiete mit erhöhtem Infektionsgeschehen. Es gibt nun ein zweistufiges System, welches für die Inzidenz ab 35 sowie ab 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen, bestimmte vom Freistaat als Rahmen vorgegebene Maßnahmen vorsieht. Diese sind durch die Landkreise und Kreisfreien Städte zu erlassen und ortsüblich bekannt zu geben.

Bei einer Inzidenz von 35 muss:

  • die Kontaktverfolgung insbesondere in der Gastronomie, in Hotels, Pensionen sowie Bildungseinrichtungen stattfinden (ausgenommen davon sind Geschäfte, Läden und Verkaufsstände)
  • das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet werden und zwar für die Orte im öffentlichen Raum, an denen Menschen dichter und enger zusammenkommen (konkrete Festlegungen treffen die Landkreise und Kreisfreien Städte)
  • der Teilnehmerkreis bei Feiern im öffentlichen und privaten Raum ausschließlich auf den Familien- und Freundeskreis eingeschränkt werden, es sind maximal 25 Teilnehmer erlaubt
  • die Personenanzahl bei Veranstaltungen im Außenbereich auf 250 Personen, im Innenbereich auf 150 Personen begrenzt werden. Ausnahmen sind möglich, wenn ein erneutes mit dem Gesundheitsamt abgestimmtes und genehmigtes Hygienekonzept vorliegt
  • die Schließung von Schank- und Speisewirtschaften von 23 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages erfolgen, ebenso ist die Abgabe von Alkohol in dieser Zeit untersagt.
  • Zudem soll in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände, jedoch nicht im Unterricht, eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Ab einer Inzidenz von 50 müssen die Maßnahmen verschärft werden:

  • Feiern im öffentlichen und privaten Raum werden ausschließlich mit Familien und Freunden und nur noch mit bis zu 10 Personen erlaubt
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung muss in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten mit regelmäßigem Publikumsverkehr durch Landkreise und Kreisfreien Städte angeordnet werden
  • Schank- und Speisewirtschaften müssen bereits ab 22 Uhr schließen, ebenso ist die Abgabe von Alkohol ab dieser Zeit untersagt
  • Prostitutionsstätten werden geschlossen
  • Veranstaltungen dürfen nur noch mit maximal 100 Teilnehmern stattfinden, Ausnahmen kann das Gesundheitsamt zulassen

Sollte der Inzidenzwert nicht binnen zehn Tagen unter 50 fallen:

  • dann sind zusätzlich Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum auf zwei Hausstände oder 5 Personen begrenzt

Die Überprüfung der getroffenen Maßnahmen soll dann durchgeführt werden, wenn die maßgebliche Schwelle von 35 oder 50 während mehr als sieben Tagen unterschritten wird, dann können die Landkreise und Kreisfreien Städte die Bestimmungen lockern.

Für die Weihnachtsmärkte gilt weiterhin, dass ab einer Inzidenz von 20 der Veranstalter verpflichtet ist, mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen, welches dann weitere Maßnahmen anordnen kann. Die zuständige Kommune verantwortet die Durchführung des Marktes.

Weitere wichtige Bestimmungen wie das Einhalten des Mindestabstandes von 1,50 Metern und weitere Maßnahmen zur Ansteckungsvermeidung wie Kontaktbeschränkung oder Hygiene behalten ihre Gültigkeit.

Mehr Informationen unter www.coronavirus.sachsen.de.

Quelle: Medienservice Sachsen

Schöne Herbstferien

18.10.2020 – dh

Einen guten Start in die Herbstferien sowie erholsame und erlebnisreiche Ferientage wünschen wir allen Lernenden und Lehrenden mit ihren Familien.

Die Aufhebung des Beherbergungsverbotes in Sachsen macht Lust auf Urlaub in unserem schönen Sachsen. Und da gibt es viel zu sehen und zu erleben. Schon Johann Wolfgang Goethe wusste: „Sieh, das Gute liegt so nah.“

Herzliche Grüße
Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.

Baumpflanzaktion mit Ines Springer, MdL in Lichtenstein – damit unsere Stadt noch grüner wird …

12.10.2020 – dh

Liebe Stadtverbandsmitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

unsere CDU-Landtagsabgeordnete Ines Springer pflanzt am Mittwoch, dem 14. Oktober 2020, 14 Uhr gemeinsam mit Kindern der Kinderhilfe Lichtenstein/Sa. e. V. eine Esskastanie im Gymnasiumspark. Sie sind herzlich eingeladen.

Bitte beachten Sie die geltenden Hygienebestimmungen.

Viele Grüße
Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.

Die CDU-Politik in der Corona-Pandemie

11.10.2020 – dh

Liebe Stadtverbandsmitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

die Corona-Pandemie hat uns weiter fest im Griff. Steigende Infektionszahlen erfordern neuerliches Handeln. Viele Menschen fragen sich: Muss das alles sein? Unsere Bundes-CDU gibt Auskunft, u. a. zu den Leitlinien der Corona-Politik, zu den Maßnahmen des Gesundheitsschutzes unserer Bevölkerung sowie zur Unterstützung von Familien, Arbeitnehmern und der Wirtschaft.

Lesen Sie bitte. https://www.cdu.de/

Viele Grüße
Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.

Kreisparteitag des CDU-Kreisverbandes Zwickau

10.10.2020 – dh

Liebe Stadtverbandsmitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

der Kreisparteitag unseres CDU-Kreisverbandes Zwickau am 9.10.2020 stand ganz im Zeichen von Wahlen. Vorab legte unser Kreisvorsitzender Marco Wanderwitz MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Rechenschaft über die Arbeit des Kreisverbandes in den vergangenen zwei Jahren ab. Dabei wurde deutlich, dass sowohl der CDU-Kreisvorstand, die Kreisgeschäftsstelle als auch sehr viele CDU-Ortsverbände und die Junge Union aktiv und engagiert politisch tätig sind.

     

Mit aktuell 787 Mitgliedern darf die Mitgliederentwicklung in unserem Kreisverband trotz Bevölkerungsrückgang als positiv bezeichnet werden. Wir haben mehr Eintritte als Austritte zu verzeichnen. Statistisch betrachtet sind wir als CDU zwar „jünger“ geworden, doch der Anteil an Frauen ist mit 25 Prozent zu niedrig. Hier müssen wir künftig ansetzen, denn unsere CDU soll „jünger, weiblicher und digitaler“ werden. Letzteres ist auch durch die coronabedingten Maßnahmen ein wichtiges Thema für die Zukunft, insbesondere die Arbeit mit unseren Mitgliedern betreffend.

Unser CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa. zählt derzeit 55 Mitglieder, von denen neun am Kreisparteitag teilgenommen haben.

Die insgesamt 70 wahlberechtigten CDU-Mitglieder wählten einen neuen Kreisvorstand sowie die Delegierten und Ersatzdelegierten zum Bundesparteitag, zum Landesparteitag und zur Landesvertreterversammlung.

  • Marco Wanderwitz wurde mit 95,58 Prozent als Vorsitzender unseres CDU-Kreisvorstandes wiedergewählt.
  • Stephan Theuring erhielt als 1. Stellvertreter 89,7 Prozent der Stimmen.
  • Gewählt wurden als Stellvertreter Katrin Köhler mit 86,96 Prozent und Jan Hippold mit 73,91 Prozent.
  • Im Amt als Schatzmeister wurde Jan Löffler mit 86,96 Prozent bestätigt und
  • Sebastian Brückner erhielt als Mitgliederbeauftragter 97 % der Stimmen.
  • Unter den 14 gewählten Beisitzern hat  Claudia Schmidt aus unserem CDU-Stadtverband mit 58 Stimmen das höchste Wahlergebnis aller Beisitzer-Kandidaten erreicht und wird auch künftig unsere „Lichtensteiner Stimme“ im CDU-Kreisvorstand Zwickau sein.

Herzlichen Glückwunsch allen gewählten Vorstandsmitgliedern. Wir freuen uns auf die Fortsetzung unserer guten Zusammenarbeit.

Zum Bundesparteitag Anfang Dezember werden uns Marco Wanderwitz und Jan Löffler als Delegierte vertreten.
Herzlichen Dank allen Helfern für die gute Vorbereitung und Durchführung der Wahlhandlungen.

Viele Grüße
Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.

Fotos: CDU – Sebastian Brückner

Herzliche Einladung zum Licht- und Lampionfest am 3. Oktober 2020 im Stadtpark

30.09.2020 – dh

Liebe Stadtverbandsmitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

dank des Engagements der Mitglieder des Lichtensteiner Carnevalsclubs (LCC) findet am 3. Oktober 2020 von 17 bis 22 Uhr das Licht- und Lampionfest im Lichtensteiner Stadtpark statt. Unterstützt von den Mitgliedern des Jugendbeirates, weiterer Vereine und Springmann´s Parkschlößchen dürfen sich Groß und Klein auf einen erlebnisreichen Nachmittag und Abend freuen. Sobald die Dunkelheit Einzug hält, wird es LICHT im Park. Dazu können vor allem die Kinder mit ihren Lampions beim Lampionumzug ab etwa 19 Uhr beitragen. Lampions sind bitte mitzubringen. Der Erfolg des Festes in den vergangenen beiden Jahren war und ist Ansporn für die Organisatoren, die für dieses Jahr eine besondere Überraschung planen.

Zeitgleich dürfen maximal 1.000 Besucher auf das Festgelände, d. h.: „Zeitiges Kommen sichert gute Plätze.“ Für das Passieren der Brücke zur Zillinsel ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Wir wünschen den Veranstaltern und Mitwirkenden zufriedene Besucher und damit viel Erfolg. Herzlichen Dank an die vielen fleißigen Helfer „vor, auf und hinter den Kulissen“, insbesondere auch an die Spender und Sponsoren.

Nun muss nur noch das Wetter „mitspielen“.

Herzliche Grüße
Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.

Herzlichen Glückwunsch zum Weltkindertag!

20. September 2020 – dh

Liebe Kinder,

in 145 Ländern unserer Erde wird heute der Weltkindertag begangen. Doch eigentlich ist jeder Tag eures Lebens Kindertag – in euren Familien, in der Kita oder in der Schule. Macht das Beste aus jedem Tag und lasst uns Erwachsene wissen, was wir tun können, damit es euch jeden Tag gut geht. Denn: „Es gibt nichts Schöneres als das Lächeln eines glücklichen Kindes.“

Herzliche Grüße
Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.

Bund entlastet Kommunen bei coronabedingten Steuerausfällen

19. September 2020 – cs

Der Bundestag hat am Donnerstag, dem 17. September 2020 eine deutliche Entlastung der Kommunen beschlossen. Mit der Änderung der Grundgesetzartikel 104a und 143h hat die schwarz-rote Koalition den rechtlichen Rahmen für die im Corona-Konjunkturpaket beschlossene finanzielle Entlastung der Kommunen geschaffen.

Der Zwickauer Haushaltspolitiker Carsten Körber erläutert die Neuregelung: „Wir schaffen eine einmalige Ausnahmeregelung, die es uns als Bund ermöglicht, den Kommunen, die ja besonders unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu leiden haben, im Jahr 2020 einen pauschalen Ausgleich der pandemiebedingten Gewerbesteuerausfälle zu gewähren. Dieser Ausfall wird jeweils zur Hälfte durch Bund und Länder finanziert.

Die Kosten für die durch Bund und Länder im Jahr 2020 zu kompensierenden Gewerbesteuerausfälle belaufen sich auf rund 6,134 Milliarden Euro für den Bund und 4,834 Milliarden Euro für die Länder. Der Freistaat Sachsen erhält davon 312 Millionen Euro, der Bundesanteil allein beläuft sich dabei auf 275 Millionen Euro.

In einem weiteren Schritt profitieren die neuen Länder durch eine künftige Entlastung bei den Erstattungen für die Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR. „Hier, so führt Körber weiter aus, „übernimmt der Bund ab sofort einen Anteil von 50 statt bisher 40 Prozent. Der Länderanteil sinkt analog von 60 auf ebenfalls 50 Prozent. Durch diese Änderung erzielen die ostdeutschen Kommunen im nächsten Jahr Einsparungen von 343 Millionen Euro, die Kommunen im Freistaat Sachsen allein 101 Million Euro.“

Als dritten Punkt erhöhen wir künftig den Bundesanteil an den Ausgaben für die Leistungen für Arbeitssuchende in der Grundsicherung. Zur weiteren Stärkung der Finanzkraft der Kommunen wird der Bund dauerhaft weitere 25 Prozent und insgesamt bis knapp unter 75 Prozent der Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende übernehmen. Diese Kosten belaufen sich für den Bund in diesem Jahr auf rund 3,4 Milliarden Euro. Die Kreise und kreisfreien Städte werden im gleichen Umfang entlastet.

Quelle: https://www.carsten-koerber.de/

Bericht von der Sitzung des Stadtrates am 14.09.2020

18.09.2020 – js

Liebe Stadtverbandsmitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

am 14. September 2020 fand die 5. ordentliche Stadtratssitzung statt. Insgesamt 30 Beschlussvorlagen, zum Großteil als Folge der Rückkehr von Eric Schöniger in den Stadtrat, standen auf der Tagesordnung.

Zunächst musste noch über den Widerspruch von Eric Schöniger gegen den als Verwaltungsakt ergangenen Beschluss des Stadtrates vom 26.08.2019 (Beschluss Nr. 08/08/2019), mit welchem ein Hinderungsgrund für Eric festgestellt wurde, entschieden werden. Nachdem das Verwaltungsgericht Chemnitz die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder hergestellt und mit deutlichen Worten begründet hat, warum ein Hinderungsgrund für Eric nicht vorliegt, haben sich übereinstimmend alle Fraktionen darüber verständigt, diese Entscheidung zu akzeptieren und kein Rechtsmittel einzulegen. Abschließend musste der Stadtrat noch über den Widerspruch befinden und hat einstimmig beschlossen, dem Widerspruch stattzugeben. Damit ist Eric Schöniger nach fast genau einem Jahr wieder Stadtrat für die CDU-Fraktion in Lichtenstein.

Mit dieser Entscheidung machte sich die Neufassung einer Vielzahl von Beschlüssen notwendig, so wie zum Beispiel die Besetzung der Ausschüsse, die Wahl der beiden stellvertretenden Bürgermeister und die Wahl der sachkundigen Einwohner für Ausschüsse und Beiräte.

Für Diskussionsstoff sorgte die Beschlussvorlage für die beabsichtigte Kreditaufnahme. In Anwendung des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie wurde seitens der Verwaltung eine Kreditaufnahme von 2.175 Mio. EUR vorgeschlagen. Begründet wurde dies u. a. mit zu erwartenden Mindereinzahlungen aus Gewerbesteuern und coronabedingten Mehrauszahlungen.

Die SPD-Fraktion beantragte, diese Beschlussvorlage von der Tagesordnung zu nehmen und auf November zu vertagen. Wir haben diesen Vorschlag unterstützt, weil aus Sicht der CDU-Fraktion bisher weder Eckpunkte des neuen Haushalts 2021/22 noch genaue Zahlen zu den zu erwartenden Steuerausfällen vorliegen. Erst wenn wirklich belastbare Zahlen vorliegen, kann über eine Kreditaufnahme, welche immerhin über 30 Jahre erfolgen sollte und damit auch eine Belastung der nächsten Generation bedeutet, befunden und diese beschlossen werden. Grundsätzlich steht die CDU-Fraktion einer Kreditaufnahme zu den aufgrund des SMI-Erlasses wirklich günstigen Bedingungen aufgeschlossen gegenüber. Allerdings sollte auch hier Augenmaß gewahrt und eine Kreditaufnahme nur dann und vor allem in der Höhe erfolgen, wie der Haushalt der Stadt Lichtenstein tatsächlich coronabedingt belastet ist und wird.

Eine Mehrheit von SPD, Linken, FDP und CDU stimmte sodann für den Antrag der SPD, so dass dieser Punkt von der Tagesordnung genommen wurde und im November erneut behandelt wird.

Folgerichtig wurde dann im Nachgang der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Aufhebung der Haushaltssperre mehrheitlich abgelehnt.

Die Haushaltssperre war ohnehin bereits im Juli von der Kämmerin teilweise (nämlich unter anderem für Investitionen) aufgehoben worden.

Viele Grüße
Jens Steinert
Stv. Vorsitzender der CDU-Fraktion

Herzlichen Dank, Matthias Ramm!

14. September 2020 – dh

Sehr geehrte Stadtverbandsmitglieder,
sehr geehrte Leser und Leserinnen,

ein Jahr lang hat Matthias Ramm das ehrenvolle und verantwortungsvolle Amt eines Stadtrates als Mitglied der CDU-Fraktion wahrgenommen.

Obwohl er von Beginn an wusste, dass dies nur vorübergehend sein könne, hat er sich mit all seiner Kraft und seinem Wissen dieser Aufgabe gestellt. Er hat sich schnell in diese neue Aufgabe eingearbeitet, war eine Bereicherung für die Arbeit in der Fraktion wie auch im Stadtrat. Seine zum Teil auch kritischen und berechtigten Fragen lassen darauf schließen, dass er stets die Sache vor Augen hat und das Beste für die Menschen in unserer Stadt bewirken möchte.

In seinem kommunalpolitischen Wirken hat sich auch gezeigt, wie wichtig ein „Blick von außen“ ist. Sein Engagement hat nicht nur die Arbeit der Fraktion bereichert, sondern auch die des Stadtrates. Seine Stimme hat Gewicht.

So sehr wir uns freuen, dass Eric Schöniger seinen engagierten „Kampf“ um die Wahrnehmung des Wahlmandats gewonnen hat, so traurig stimmt uns der Umstand, dass Matthias Ramm seinen Platz im Stadtrat wieder verlassen musste.

Wir danken Matthias Ramm im Namen des CDU-Stadtverbandes und der CDU-Fraktion auf das herzlichste für sein Engagement als Stadtrat in der CDU-Fraktion und freuen uns auf die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit ihm.

Besten Dank und herzliche Grüße
Dagmar Hamann                               Christian Rochlitzer
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.     Vorsitzender CDU-Fraktion