01 | 04 | 2020 – cs
Das Kabinett des Freistaats Sachsen hat am 31. März 2020 eine neue Rechtsverordnung verabschiedet, die ab 1. April 2020 in Kraft tritt. Die Corona-Schutz-Verordnung regelt die weiteren Ausgangsbeschränkungen im Freistaat Sachsen. Sie löst die bisher geltende Allgemeinverfügung »Ausgangsbeschränkungen« vom 22. März 2020 ab und gilt bis einschließlich 19. April 2020.
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO vom 31. März 2020 [*.pdf | 0,21 MB]
- Diese Verordnung tritt am 1. April 2020 in Kraft und am 20. April 2020, 0 Uhr, außer Kraft.
- FAQ – Antworten auf häufige Fragen – gültig ab 1. April 2020 [*.pdf | 0,46 MB]
Außerdem wurde die Allgemeinverfügung »Vollzug des Infektionsschutzgesetzes – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Verbot von Veranstaltungen« vom 20. März 2020 überarbeitet und tritt in ihrer aktuellen Fassung ebenfalls mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.
- Verbot von Veranstaltungen (Allgemeinverfügung) [*.pdf | 0,15 MB] – Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 31. März 2020
- Verbot von Veranstaltungen (Allgemeinverfügung) – Anlage zu den Ziffern 2 und 4 [*.pdf | 0,10 MB]
Das für den 17.3.2020 geplante und bereits öffentlich bekannt gemachte Skatturnier wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Der neue Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Mit Blick auf die verantwortungsvolle Tätigkeit von Mandatsträgern hatte der CDU-Stadtverband für Stadt- und Ortschaftsräte bereits im vergangenen Jahr in Zusammenarbeit mit dem Bildungswerk für Kommunalpolitik Sachsen e. V. zwei Seminare vor Ort in Lichtenstein organisiert.
Liebe Frauen,
Ab sofort besteht die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für Projekte der ehrenamtlichen Tätigkeit zu beantragen. Die Höhe der Unterstützung beträgt max. 2.000 Euro je Projekt.