Sinkende Inzidenzwerte im Landkreis Zwickau

26. Mai 2021 – cs

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner wurde im Landkreis Zwickau an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (19.+ 20.+ 21.+ 22.+ 25. Mai) unterschritten.

⇒ Deshalb treten ab dem 27. Mai 2021 auf dem Gebiet des Landkreises Zwickau folgende Regelungen in Kraft:

  • Private Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum
    Treffen dürfen sich 2 Haushalte, in geschlossenen Räumen maximal 5 Personen. Im Übrigen darf die Gesamtzahl von zehn Personen nicht überschritten werden. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, Genesene und vollständig Geimpfte werden nicht berücksichtigt.
  • Ausgangssperre
    Die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr wird aufgehoben.
  • Läden und Geschäfte
    Uneingeschränkt öffnen dürfen der Einzelhandel des täglichen Bedarfs sowie Baumärkte und Fahrzeug- und Fahrradersatzteilverkaufsstellen, d.h. eine Terminvereinbarung und ein Negativtest sind für diese Geschäfte nicht notwendig.
  • Körpernahe Dienstleistungen
    Die Ausübung und Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen ist mit Kontakterfassung und tagesaktuellem negativen Test möglich. (Für körpernahe medizinisch notwendige Dienstleistungen ist dies nicht erforderlich.)
  • Außengastronomie
    Die Außengastronomie kann für Gäste mit vorheriger Terminvereinbarung und Kontakterfassung öffnen. Wenn Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen, müssen diese einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen.
  • Beherbergung
    Ferienwohnungen und Campingplätze können zu touristischen Zwecken vermietet werden. Bei Anreise sind ein tagesaktueller negativer Test vorzuweisen und die Kontakte zu erfassen.
  • Versammlungen
    Unter freiem Himmel sind Versammlungen im Sinne des Sächsischen Versammlungsgesetzes ausschließlich ortsfest und mit maximal 1.000 Personen zulässig.
  • Kulturstätten
    Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten, Kinos, Theater, Bühnen, Opernhäuser, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Musiktheater und ähnliche Einrichtungen für Publikum sowie Kulturveranstaltungen im Außenbereich dürfen für Besucher mit vorheriger Terminbuchung, Kontakterfassung und unter Vorlage eines tagesaktuellen negativen Tests öffnen.
  • Sport
    Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen einschließlich Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen sowie Kontaktsport auf Außensportanlagen sind mit einem tagesaktuellen negativen Test und Kontakterfassung zugelassen. Besonderer Sport wird erweitert zugelassen (Dienstsport, sportwissenschaftliche Studiengänge, Leistungssport, Ausbildung …).
  • Botanische und zoologische Gärten, Stadt-,Gäste- und Naturführungen
    Die Öffnung von botanischen und zoologischen Gärten, Tierparks sowie Stadt-, Gäste- und Naturführungen (mit jeweils höchstens 10 Personen) im Außenbereich sind mit Kontakterfassung und unter Vorlage eines tagesaktuellen negativen Tests zulässig.
  • Kunst-, Musik- und Tanzschulen
    Kunst-, Musik- und Tanzschulen dürfen mit Kontakterfassung öffnen und ein tagesaktueller negativer Tests muss vorgelegt werden. Der Musikunterricht durch freiberufliche Musikpädagogen ist unter den genannten Voraussetzungen ebenfalls erlaubt.
  • Beerdigungen
    Bei Beerdigungen sind bis zu 30 Personen zulässig. Bei mehr als 10 Personen besteht eine Testpflicht.

Hinweis • Die Testpflicht entfällt in den jeweiligen Bereichen für vollständig Geimpfte und Genesene gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) vom 4. Mai 2021 und § 9 Abs. 6 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO).

Quelle – https://www.landkreis-zwickau.de/allgemeinverfuegung-massnahmen-corona-pandemie-landkreiszwickau

Frohe Pfingsten!

23. Mai 2021 – dh

Liebe Stadtverbandsmitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

das Wetter scheint es an diesem Pfingstwochenende gut mit uns zu meinen. Wie wäre es also mit einem Pfingstausflug? Spaziergang, Radtour, Picknick oder Grillen im Garten mit Familie oder Freunden? Erste Ausflugsziele freuen sich ebenfalls auf Besucher. In unserer Stadt lädt die Miniwelt zu einer kleinen Weltreise an. Unsere Landeshauptstadt Dresden öffnet erste museale Einrichtungen. Es gibt viel zu entdecken.

Ein erholsames Pfingstwochenende wünscht Ihnen
Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.

Herzlichen Glückwunsch zum Muttertag!

9. Mai 2021 – dh

Liebe Mütter,

heute ist es wieder soweit: unsere Söhne und Töchter überraschen ihre Mütter mit einem gedeckten Frühstückstisch, einer Bastelarbeit, einem Blumengruß, einer Einladung zu einem Spaziergang mit Picknick oder …

Lassen wir uns überraschen und freuen wir uns mit unseren Kindern – ganz gleich wie groß oder klein sie sind.

Ich wünsche uns Müttern einen sonnigen und wunderbaren Muttertag mit unseren Liebsten.

 
Herzliche Grüße
Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.

Start für die Antragstellung zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Landkreis Zwickau

26. April 2021 – dh

Liebe Stadtverbandsmitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

auch in diesem Jahr wird der Landkreis Zwickau die vom Freistaat Sachsen geplanten Mittel in Höhe von 130.000 Euro zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements in vollem Umfang an die Antragsteller weiterreichen.

Das für die Antragstellung notwendige Formular wurde im Amtsblatt vom 23. April 2021 veröffentlicht und kann auch auf der Internetseite des Landkreises Zwickau abgerufen werden: https://www.landkreis-zwickau.de/aktuelles-amtsblatt

Gefördert werden Maßnahmen ehrenamtlicher Tätigkeit bis zu 2.000 Euro pro Maßnahme, darunter bis zu 500 Euro für die Durchführung von Veranstaltungen zur Würdigung des ehrenamtlichen Engagements.

Viel Erfolg für die Antragstellung wünscht

Dagmar Hamann
Kreisrätin CDU-Fraktion

Landesvertreterversammlung der CDU beschließt Landesliste für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag

18. April 2021 – cs

Am Samstag, dem 17. April 2021, trafen sich 100 Delegierte der Sächsischen Union zu ihrer Landesvertreterversammlung, um die Landesliste für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag aufzustellen. Für den Kreisverband Zwickau waren zwei Mitglieder unseres Stadtverbandes (Carsten Ehrig und Claudia Schmidt) als Delegierte im Internationalen Congress Center Dresden dabei. Der Landesverband trug mit einem gut durchdachten Hygienekonzept den besonderen Anforderungen Rechnung.

Gemeinsam haben wir eine starke Liste aufgestellt. Sie ist eine gute Mischung aus Jüngeren und Älteren, Erfahrenen und Newcomern und bildet den Querschnitt unserer Gesellschaft ab – vom Landwirt über die Krankenschwester, Ärztin, Lehrerin, den Sportler, Koch, Jurist bis hin zum Handwerksmeister. Elf Frauen und acht Männer stehen auf der 19 Kandidaten umfassenden Landesliste. Sie alle wollen Verantwortung übernehmen, für die Zukunft, für Sachsen, für Deutschland.

Die beiden Bundestagsabgeordneten unseres Landkreises Zwickau – der Parlamentarische Staatssekretär Marco Wanderwitz aus Hohenstein-Ernstthal und Carsten Körber aus Mülsen – wurden auf Spitzenplätze der Landesliste für die Bundestagswahl gewählt.

Der neue Spitzenkandidat der CDU Sachsen ist Marco Wanderwitz, Direktkandidat im Bundeswahlkreis Chemnitzer Umland – Erzgebirgskreis II (163). Er tritt die Nachfolge von Bundesminister a.D. Thomas de Maizière an. Zum Wahlkreis 163 gehören u.a. die Stadt Lichtenstein sowie die Gemeinden Bernsdorf und St. Egidien.

Carsten Körber, Direktkandidat im Bundeswahlkreis Zwickau (165), wurde auf Listenplatz 5 gewählt.

Im Freistaat Sachsen gibt es insgesamt 16 Direktwahlkreise – bei der letzten Bundestagswahl hat die CDU 12 davon gewonnen, darunter alle 6 in Südwestsachsen.

„Herzlichen Glückwunsch allen Gewählten und Dank an unseren CDU-Landesvorstand und die Landesgeschäftsstelle für die sehr gute Vorbereitung und Durchführung der Landesvertreterversammlung unter diesen besonderen Bedingungen.“

Claudia Schmidt
Mitglied im Kreisvorstand Zwickau und Vorstand des Stadtverbandes Lichtenstein

mit Quelle – Pressemitteilung CDU-Kreisverband Zwickau • Bilder CDU-KV Zwickau – Julien Reiter – Claudia Schmidt

Lichtenstein bekommt Corona –Testzentrum

13. April 2021 – dh

Liebe Stadtverbandsmitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

ab Mittwoch, den 14. April 2021 gibt es zusätzlich zur Schloßapotheke und Rosenapotheke ein weiteres Testangebot in unserer Stadt Lichtenstein. In der Badergasse 17 – neben dem Eingang zum Neuen Rathaus – hat das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ein Corona-Testzentrum errichtet. Start ist 9.00 Uhr.

Täglich von Montag bis Samstag können 200 bis 300 Personen getestet werden. Das DRK setzt dabei auf die digitale Variante, d. h. wer den Antigen-Schnelltest absolviert hat, kann sofort das Testzentrum verlassen. Das Ergebnis ist über QR-Code oder Link nach kurzer Zeit für 48 Stunden online abrufbar. Bei positivem Testergebnis wird umgehend das Gesundheitsamt informiert. Der PCR-Nachtest muss dann beim Hausarzt durchgeführt werden.

Die Getesteten können aber auch vor Ort auf das Testergebnis warten. Im Falle einer positiven Testung wird der PCR-Test gleich vor Ort durchgeführt.

Die Tests sind kostenfrei. Im Anmeldebereich müssen nur die Versichertenkarte und eine Einwilligungserklärung vorgelegt werden.

Ganz gleich wofür Sie sich entscheiden, das Testzentrum ist eine gute Idee. Herzlichen Dank an die Mitarbeiter vom DRK-Kreisverband für Aufbau, Organisation und Durchführung sowie an die Stadt Lichtenstein für die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten. Diese sind im Zentrum der Stadt gut erreichbar, bieten Parkmöglichkeiten im Parkhaus und erfüllen auch das Kriterium der Barrierefreiheit.

Geöffnet ist:

  • montags und mittwochs von 7.00 – 14.00 Uhr
  • dienstags und freitags von 11.00 – 18.00 Uhr
  • donnerstags und samstags von 9.00 – 16.00 Uhr

Bei Fragen stehen Mitarbeiter des DRK unter folgender Telefonnummer zur Verfügung: 0173 6784669.

Viele Grüße
Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.

Foto – Claudia Schmidt

Informationen von der Sitzung des Kreistages am 31. März 2021

6. April 2021 – dh

Liebe Stadtverbandsmitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

auf der erneut unter Einhaltung der aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen stattfindenden Sitzung des Kreistages fassten die anwesenden Kreisräte zwölf Beschlüsse.

Nachdem Herrn Andreas Weigel für seine 20-jährige Kreisratstätigkeit die Ehrenplakette verliehen wurde, standen zwei Wahlen zur Besetzung von Amtsleiterstellen auf der Tagesordnung. Herr Marcel Bauer wird künftig das Ordnungsamt leiten und Herr Rene Scholz das Amt für Abfallwirtschaft. Herzlichen Glückwunsch zu dieser neuen und verantwortungsvollen Aufgabe.

Da sich die Suche nach geeignetem Fachpersonal auch für die Landkreisverwaltung immer schwieriger gestaltet, wurde ein Beschluss zur Zulagenzahlung zur Personalgewinnung des dringend benötigten Amtsleiters für das Gesundheitsamt gefasst.

Freuen dürfen sich die ehrenamtlich Tätigen des Landkreises Zwickau über insgesamt 130.000 Euro Zuwendung für das bürgerschaftliche Engagement. Diese Summe hat der Freistaat Sachsen in Aussicht gestellt und deren Verwendung gemäß der Konzeption des Landkreises Zwickau haben alle anwesenden Kreisräte zugestimmt. Die Höchstförderung beträgt pro Maßnahme und Antragsteller 2.000 Euro. Bis zu 500 Euro können für die Durchführung von Veranstaltungen der Würdigung und Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements im Ehrenamt beantragt werden.

Der Kreistag hat außerdem den Jahresabschluss des Landkreises Zwickau für das Jahr 2016 festgestellt.

Die Kreisräte gaben ihre Zustimmung zur Auflösung der SRM Sachsenring-Rennstrecken-Management GmbH, zum Erwerb einer Beteiligung an der Rehazentrum Zwickau am HBK GmbH durch die Heinrich-Braun-Klinikum gGmbH und zur Aktualisierung der Abfallentsorgungsverträge zwischen dem Landkreis Zwickau und der Entsorgungsgesellschaft Zwickauer Land mbH (EGZ) bzw. der Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH (KECL).

Der Kreistag erteilte sein Einvernehmen zu dem vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK) vorgelegten Entwurf des Teilschulnetzplanes für die berufsbildenden Schulen unter dem Vorbehalt, dass alle unseren Landkreis betreffenden Maßnahmen hinsichtlich der Verlagerung und Konzentration von Bildungsgängen in ihrer Gesamtheit wie vorgesehen umgesetzt werden.

Hierzu sei verdeutlicht, dass mit der Novellierung des Sächsischen Schulgesetzes (SächsSchulG) im Jahr 2017 die Zuständigkeit von den Landkreisen an das SMK übergegangen ist. Der Landkreis Zwickau als Schulträger und die Beruflichen Schulzentren (BSZ) waren jedoch umfassend in die Planungsprozesse einbezogen.

Bei allen Veränderungen kann festgestellt werden, dass die Berufsschulstandorte in unserem Landkreis mittel- und langfristig erhalten bleiben und mit Schülerzuwachs zu rechnen ist. Der Plan ist auf die nächsten zehn Jahre ausgerichtet. Das gibt Planungssicherheit für die Unternehmen in unserer Region und ihre Auszubildenden.

Das Berufliche Schulzentrum Lichtenstein mit den Standorten in Meerane und Wilkau-Haßlau vereint auch künftig als einziger Standort in unserem Landkreis alle Schularten: die Berufsschule, das Berufliche Gymnasium, die Berufsfachschule, die Fachoberschule und Fachschule. Veränderungen sind im Bereich Berufsschulen zu erwarten. So soll der Einzugsbereich für die berufliche Ausbildung von Fleischern, Fachverkäufern im Lebensmittelhandwerk (Spezialisierung Fleischerei) und Friseuren erweitert werden. Erfreulich ist die geplante Bildung der Landesfachklasse für die Ausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann sowie die Ausbildung zum Kaufmann im Gesundheitswesen – zwei Ausbildungsberufe mit Zukunft.

Allen an diesem langfristigen Planungsprozess Beteiligten gilt unser Dank.

Der Landrat informierte über den vorliegenden Genehmigungsbescheid für den Doppelhaushalt 2021/2022 des Landkreises Zwickau. Damit ist der Vollzug des Haushaltes gewährt.

Vorsorglich brachte der Landrat einen Beschluss ein, dass die Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse im Falle einer epidemischen Lage ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden können, sofern die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit dafür gegeben ist.

Viele Grüße
Dagmar Hamann
Kreisrätin CDU-Fraktion

Ostergruß 2021

3. April 2020 – dh

Liebe Stadtverbandsmitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

nach den langen Wochen des Winters sehnen wir uns nach Wärme und LICHT. Doch in diesem Jahr ist es nicht nur der Winter, der Sehnsucht aufkommen lässt. Wir alle sehnen uns nach „Normalität“ und stellen uns dabei die Frage, was das eigentlich ist.

Seit einem Jahr leben wir mit einem Virus, das uns alle stark beeinflusst und beeinträchtigt. Wir haben gelernt, mit der unser aller Gesundheit berührenden Pandemie zu leben. Dabei haben wir viele Einschränkungen in Kauf nehmen müssen. Und dennoch stand unser Leben nicht still, hat uns diese Zeit, insbesondere in den Familien näher zusammenrücken lassen und erfinderisch werden lassen.

Deshalb gebührt unser Dank allen, die in diesen Zeiten nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere Menschen da sind – in der Familie, im Beruf, in der Nachbarschaft, Kirchgemeinde, im Verein und in unserem Stadtverband. Es lohnt sich und lässt uns spüren, wie eng Hilfsbereitschaft und Dankbarkeit beieinander liegen.

Wenn wir in diesen Tagen „das höchste Fest des Jahres“ – das Osterfest – begehen, ist der Moment gekommen, innezuhalten und sich zu freuen, dass wir hoffentlich gesund sind und einander haben. Genießen Sie das Osterfest gemeinsam mit Ihrer Familie, erholen und entspannen Sie sich: zu Hause, in der erwachenden Natur bei einem Spaziergang oder Ausflug.     

Im Namen des Vorstandes wie auch persönlich wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Osterfest und bleiben Sie gesund.

Herzlichst
Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.

Foto – Claudia Schmidt

Neue Allgemeinverfügung zu Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie für den Landkreis Zwickau

1. April 2021 – cs

Der Landkreis Zwickau hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die ab 6. April 2021 in Kraft tritt. Sie  regelt auf der Grundlage der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung Öffnungen von

  • Einrichtungen des Einzelund Großhandels und Ladengeschäften mit Kundenverkehr für höchstens einen Kunden pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche – nur mit vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum • mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung • Zutritt nur unter Vorlage eines tagesaktuellen negativen Selbst-oder Schnelltests,
  • SportmöglichkeitenIndividualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahresim Außenbereich, auch auf Außensportanlagen im Gebiet des LandkreisesZwickau wird zugelassen
  • botanischen und zoologischen Gärten, Tierparks • mit vorheriger Terminbuchung • mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung • Zutritt nur unter Vorlage eines tagesaktuellen negativen Selbst-oder Schnelltests,
  • Museen, Galerien und Gedenkstätten • mit vorheriger Terminbuchung • mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung • Zutritt nur unter Vorlage eines tagesaktuellen negativen Selbst-oder Schnelltests,
  • körpernahen Dienstleistungen unter Beachtung von § 5 Absatz 4a und 4bSächsCoronaSchVO

⇒ Wird die Anzahl der Bettenbelegung von 1.300 Corona-Patienten auf den Normalstationen der sächsischen Krankenhäuser überschritten (maximale Bettenkapazität), werden die Maßnahmen aufgehoben.

mit Quelle: Landkreis Zwickau • Ines Springer MdL

In den Landkreisen Zwickau, Erzgebirge und Nordsachsen müssen Schulen und Kitas ab 22. März schließen

18. März 2021 – cs

In den Landkreisen Nordsachsen, Zwickau und Erzgebirge müssen ab dem 22. März die Kindertageseinrichtungen sowie die Schulen schließen. Ausgenommen von der Regelung sind die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge. Sie können weiterhin ihre Schulen besuchen.

Darauf haben sich Gesundheitsministerin Petra Köpping und Kultusminister Christian Piwarz nach eingehenden Beratungen und Rücksprachen mit Landkreisen verständigt. In den betroffenen Landkreisen wird eine Notbetreuung eingerichtet.

⇒ Grund für die Entscheidung sind weiter steigende Inzidenzen in den genannten Landkreisen, die seit mehreren Tagen über 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner liegen.

Demgegenüber sank die Inzidenz in der Kreisfreien Stadt Chemnitz unter 100. Damit ist eine Schließung der Einrichtungen in Chemnitz nicht notwendig. Für den Landkreis Meißen wird die weitere Entwicklung abgewartet, da erst morgen die 5-Tages-Frist gemäß der Corona-Schutz-Verordnung abläuft.

Kultusminister Christian Piwarz bedauert die Entscheidung und sieht Änderungsbedarf für die nachfolgende Corona-Schutz-Verordnung. »Ziel muss es ein, dass nach den Osterferien die Öffnung von Schulen und Kitas durch ein intensives Testregime begleitet werden kann. Damit wäre der Betrieb in den Einrichtungen vergleichsweise sicher. Gleichzeitig kann damit der Inzidenzwert nicht mehr alleinig ausschlaggebend für die Bewertung der Situation sein«, so der Kultusminister.

Laut § 5a, Absatz 8, Corona-Schutz-Verordnung müssen Kindertageseinrichtungen und Schulen wieder geschlossen werden, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb eines Landkreises oder Kreisfreien Stadt an fünf Werktagen andauernd überschritten wird. Der Präsenzunterricht an Schulen und die Kindertagesbetreuung kann wiederaufgenommen werden, wenn der 100-er Inzidenzwert an fünf Werktagen unterschritten wird. Von der notwendigen Schließung der Einrichtungen kann abgewichen werden, wenn das Überschreiten des maßgeblichen Inzidenzwertes auf einen konkreten räumlich begrenzten Anstieg der Infektionszahlen (Hotspot) zurückzuführen ist, der mit dem Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Schulen nicht im Zusammenhang steht. Ebenso kann von der Schließung abgesehen werden, wenn bereits ein Rückgang des Inzidenzwertes festgestellt wurde, der ein baldiges Unterschreiten erwarten lässt. Diese Ausnahmeregelungen waren für die betroffenen Landkreise nicht einschlägig und konnten daher nicht angewandt werden.

Quelle: Medienservice Sachsen