Informationen von der Sitzung des Kreistages am 31. März 2021

6. April 2021 – dh

Liebe Stadtverbandsmitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

auf der erneut unter Einhaltung der aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen stattfindenden Sitzung des Kreistages fassten die anwesenden Kreisräte zwölf Beschlüsse.

Nachdem Herrn Andreas Weigel für seine 20-jährige Kreisratstätigkeit die Ehrenplakette verliehen wurde, standen zwei Wahlen zur Besetzung von Amtsleiterstellen auf der Tagesordnung. Herr Marcel Bauer wird künftig das Ordnungsamt leiten und Herr Rene Scholz das Amt für Abfallwirtschaft. Herzlichen Glückwunsch zu dieser neuen und verantwortungsvollen Aufgabe.

Da sich die Suche nach geeignetem Fachpersonal auch für die Landkreisverwaltung immer schwieriger gestaltet, wurde ein Beschluss zur Zulagenzahlung zur Personalgewinnung des dringend benötigten Amtsleiters für das Gesundheitsamt gefasst.

Freuen dürfen sich die ehrenamtlich Tätigen des Landkreises Zwickau über insgesamt 130.000 Euro Zuwendung für das bürgerschaftliche Engagement. Diese Summe hat der Freistaat Sachsen in Aussicht gestellt und deren Verwendung gemäß der Konzeption des Landkreises Zwickau haben alle anwesenden Kreisräte zugestimmt. Die Höchstförderung beträgt pro Maßnahme und Antragsteller 2.000 Euro. Bis zu 500 Euro können für die Durchführung von Veranstaltungen der Würdigung und Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements im Ehrenamt beantragt werden.

Der Kreistag hat außerdem den Jahresabschluss des Landkreises Zwickau für das Jahr 2016 festgestellt.

Die Kreisräte gaben ihre Zustimmung zur Auflösung der SRM Sachsenring-Rennstrecken-Management GmbH, zum Erwerb einer Beteiligung an der Rehazentrum Zwickau am HBK GmbH durch die Heinrich-Braun-Klinikum gGmbH und zur Aktualisierung der Abfallentsorgungsverträge zwischen dem Landkreis Zwickau und der Entsorgungsgesellschaft Zwickauer Land mbH (EGZ) bzw. der Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH (KECL).

Der Kreistag erteilte sein Einvernehmen zu dem vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK) vorgelegten Entwurf des Teilschulnetzplanes für die berufsbildenden Schulen unter dem Vorbehalt, dass alle unseren Landkreis betreffenden Maßnahmen hinsichtlich der Verlagerung und Konzentration von Bildungsgängen in ihrer Gesamtheit wie vorgesehen umgesetzt werden.

Hierzu sei verdeutlicht, dass mit der Novellierung des Sächsischen Schulgesetzes (SächsSchulG) im Jahr 2017 die Zuständigkeit von den Landkreisen an das SMK übergegangen ist. Der Landkreis Zwickau als Schulträger und die Beruflichen Schulzentren (BSZ) waren jedoch umfassend in die Planungsprozesse einbezogen.

Bei allen Veränderungen kann festgestellt werden, dass die Berufsschulstandorte in unserem Landkreis mittel- und langfristig erhalten bleiben und mit Schülerzuwachs zu rechnen ist. Der Plan ist auf die nächsten zehn Jahre ausgerichtet. Das gibt Planungssicherheit für die Unternehmen in unserer Region und ihre Auszubildenden.

Das Berufliche Schulzentrum Lichtenstein mit den Standorten in Meerane und Wilkau-Haßlau vereint auch künftig als einziger Standort in unserem Landkreis alle Schularten: die Berufsschule, das Berufliche Gymnasium, die Berufsfachschule, die Fachoberschule und Fachschule. Veränderungen sind im Bereich Berufsschulen zu erwarten. So soll der Einzugsbereich für die berufliche Ausbildung von Fleischern, Fachverkäufern im Lebensmittelhandwerk (Spezialisierung Fleischerei) und Friseuren erweitert werden. Erfreulich ist die geplante Bildung der Landesfachklasse für die Ausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann sowie die Ausbildung zum Kaufmann im Gesundheitswesen – zwei Ausbildungsberufe mit Zukunft.

Allen an diesem langfristigen Planungsprozess Beteiligten gilt unser Dank.

Der Landrat informierte über den vorliegenden Genehmigungsbescheid für den Doppelhaushalt 2021/2022 des Landkreises Zwickau. Damit ist der Vollzug des Haushaltes gewährt.

Vorsorglich brachte der Landrat einen Beschluss ein, dass die Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse im Falle einer epidemischen Lage ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden können, sofern die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit dafür gegeben ist.

Viele Grüße
Dagmar Hamann
Kreisrätin CDU-Fraktion