Neue Regelungen in der Corona-Schutz-Verordnung ab dem 28. Januar

28. Januar 2021 – cs

Verpflichtung zum Homeoffice und zum Tragen medizinischer Mund-Nasenbedeckungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und beim Einkaufen

Der Freistaat Sachsen passt nach dem gemeinsamen Beschluss der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 19. Januar seine Corona-Schutz-Verordnung an und setzt damit die Beschlüsse auf Landesebene um. Die neue Verordnung gilt vom 28. Januar bis Ablauf des 14. Februar 2021.

Die Grundsätze der Verordnung wie Reduzierung der Kontakte, das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen, idealerweise medizinischem Mund-Nasen-Schutz, überall dort, wo sich Menschen begegnen, der Verzicht auf Reisen, Besuche und Einkäufe, die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

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33. Bundesparteitag der CDU Deutschlands

18. Januar 2021 – dh

Liebe Stadtverbandsmitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

am 15. und 16. Januar fand der 33. Bundesparteitag der CDU Deutschlands statt – und dies erstmals online. Zentrales Thema des Bundesparteitages war die Wahl des gesamten Bundesvorstands.

Um die Nachfolge von Annegret Kramp-Karrenbauer bewarben sich Armin Laschet, Friedrich Merz und Dr. Norbert Röttgen. Die 1001 Delegierten wählten im 2. Wahlgang Armin Laschet nach einer emotionalen Rede mit 521 Stimmen zum neuen Parteivorsitzenden der CDU Deutschlands. Auch Sachsen ist im neuen Bundesvorstand vertreten. Michael Kretschmer wurde mit 835 und damit den meisten Stimmen ins Präsidium gewählt. Marco Wanderwitz erhielt als Beisitzer 715 Stimmen.

Herzlichen Glückwunsch allen gewählten Mitgliedern des neuen Bundesvorstands.

Vor Armin Laschet und der neuen Führungsmannschaft der CDU stehen große Herausforderungen.

„Die CDU war am besten, wenn sie zusammengehalten hat.“, so der neue Parteivorsitzende in seiner Rede. Und dieser Zusammenhalt wird entscheidend sein in diesem richtungsweisenden Wahljahr 2021. Mit sechs Landtagswahlen und der Bundestagswahl am 26. September 2021 werden die Weichen für die Zukunft Deutschlands gestellt. Jetzt gilt: Gemeinsam für unser Land und für unsere CDU – #wegenmorgen.

Ich wünsche mir, dass sich jeder in der CDU dieser großen Verantwortung bewusst ist.

Viele Grüße

Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.

Wie weiter nach dem Schulabschluss?

16. Januar 2021 – dh

Diese Frage bewegt derzeit viele künftige Absolventen und deren Eltern.

Das Berufliche Schulzentrum für Wirtschaft, Ernährung und Sozialwesen in Lichtenstein mit den Schulstandorten in Meerane und Wilkau-Haßlau bietet im Zeitraum vom 18. Januar bis 31. März 2021 anstelle des traditionellen »Tages der offenen Tür« Online-Beratungen an.

Dieses Angebot richtet sich an interessierte Schüler und deren Eltern. Ansprechpartner der verschiedenen Schularten stehen Rede und Antwort und informieren über

  • die duale Ausbildung an der Berufsschule,
  • das Berufliche Gymnasium,
  • die Fachoberschule und
  •  die Ausbildung an der Berufsfachschule.

Interessenten melden sich bitte per E-Mail an: bsz-li-beratung@landkreis-zwickau.de

Wir meinen: eine sehr gute Idee, sagen herzlichen Dank und wünschen gutes Gelingen.

Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.

Neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen – gültig vom 11.01. bis einschließlich 07.02.2021

9. Januar 2021 – cs

Aufgrund der weiter anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat das Kabinett in seiner Sitzung am 8. Januar 2021 eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Berücksichtigt wurden die Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und der Kanzlerin am 5. Januar. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Infektionszahlen zu senken und die Dynamik der Corona-Pandemie einzudämmen.

Die neue Verordnung gilt vom 11. Januar bis einschließlich 7. Februar 2021.

Im Wesentlichen gelten die Regelungen der aktuell noch bis zum 10. Januar 2021 gültigen Corona-Schutz-Verordnung weiter.

Was wurde neu geregelt?

Unter anderem folgenden Regelungen wurden neu aufgenommen:

  • Es wird dringend empfohlen, nur zwingend notwendige Fahrten mit Öffentlichen Verkehrsmitteln wahrzunehmen und die Auslastung von Bussen und Bahnen auf ein Minimum zu beschränken.
  • Zudem gilt eine dringende Empfehlung, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen sowie mobiles Arbeiten zu ermöglichen.
  • Solarien und Sonnenstudios sind zu schließen.
  • Ebenso Kantinen und Mensen, soweit die Arbeitsabläufe dies zulassen.
  • Ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken zum Verzehr am Arbeitsplatz.

Verschärfte Kontaktbeschränkungen

  • Erlaubt sind Treffen von einem Hausstand, in Begleitung des Partners oder der Partnerin und mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht sowie einer Person aus einem weiteren Hausstand.
  • Zulässig ist aber die wechselseitige, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiären oder nachbarschaftlichen Betreuungsgemeinschaften – wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfassen. Dies gilt auch für pflegende Angehörige.

Ausgangsbeschränkungen gelten weiter

  • Kindeswohl gilt nun als triftiger Grund, die Unterkunft zu verlassen. Dies gilt sowohl für die Ausgangsbeschränkung als auch die Ausgangssperre.
  • Die 15-Kilometer-Regel gilt in Sachsen unverändert weiter für das Einkaufen und die Bewegung an der frischen Luft.

Schulen, Internate und Kindertagesstätten weiter geschlossen

Wegen anhaltend hoher Infektionszahlen bleiben Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bis zum 7. Februar geschlossen.

⇒ ab dem 18. Januar 2021

  • können nur die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an Oberschulen, Förderschulen (die nach Lehrplänen der Oberschule unterrichtet werden), Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12), Beruflichen Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13), Fachoberschulen, Abendoberschulen, Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12) und Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und 12) die Schulen wieder besuchen.
  • Der Unterricht wird aus Infektionsschutzgründen in geteilten Klassen stattfinden.

⇒ Alle übrigen Kinder und Jugendlichen verbleiben in häuslicher Lernzeit.

⇒ weiterhin Angebot der Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder.

mit Quelle: Medienservice Sachsen www.coronavirus.sachsen.de

Lockdown für Schulen und Kita wird verlängert

Entscheidungen im Ergebnis der Sitzung des Sächsischen Kabinetts am 5. Januar 2021

⇒ bis 31. Januar 2021 • Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bleiben angesichts der Coronalage geschlossen.

⇒ ab 18. Januar 2021 • Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an Oberschulen (Klassenstufen 9 und 10), Gymnasien (Klassenstufen 11 und 12), Beruflichen Gymnasien (Klassenstufen 12 und 13) und Fachoberschulen können die Schulen wieder besuchen.

⇒ bis 29. Januar 2021 • häusliche Lernzeit für alle übrigen Kinder und Jugendlichen  – für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grund- und Förderschule Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten.

⇒ weitere Informationen unter https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html

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Neujahrsgruß 2021

1. Januar 2021 – dh

Liebe Stadtverbandsmitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

das vergangene Jahr hat uns alle vor ungeahnte Herausforderungen gestellt, unser Leben verändert und uns auf vieles verzichten lassen. Auch die ersten Tage und Wochen des neuen Jahres 2021 werden anders sein als sonst. Sie werden bestimmt sein von der Sehnsucht nach mehr „Normalität“.

Am Neujahrstag gehörte bisher immer der Besuch des Neujahrskonzertes in der St. Laurentiuskirche zum persönlichen Jahresauftakt vieler Menschen. In diesem Jahr wird auch dieser Konzertbesuch ein anderer sein, aber verzichten müssen wir auf den traditionellen musikalischen Neujahrsgruß von Markus und Pascal Kaufmann nicht.
Ab 17 Uhr kann dieser per Videoclip im Internet unter https://sc-visual.eu/neujahrskonzert aufgerufen werden.

Wir sagen herzlichen Dank und wünschen für das neue Jahr vor allem Gesundheit und Zuversicht.

Herzliche Neujahrsgrüße

Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.

Ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr

24. Dezember 2020 – dh/cs

„Dankbarkeit ist der Faden, der uns zusammenhält.
Sie webt diesen wundervollen Teppich, den wir „Leben“ nennen.
Dankbarkeit stärkt unser Selbstwertgefühl, unsere Willenskraft.“
(Robert Emmons)

Liebe Stadtverbandsmitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

Weihnachten steht vor der Tür und wir sind auf der Suche
nach einem passenden Geschenk.
Was schenken wir uns in einem Jahr, in dem Gesundheit
nicht nur ein Wunsch, sondern ein Geschenk ist?

Dankbarkeit.

Dankbarkeit lässt uns erkennen, wie wichtig und kostbar die guten Dinge im Leben sind.
Dankbarkeit ist eine Haltung, die das Gute vergrößert.
Dankbarkeit lässt uns erkennen, dass die Quelle alles Guten in all den Menschen liegt,
die uns hilfreich zur Seite stehen, uns stützen und tragen.

Herzlichen Dank für all das Gute, das wir uns schenken.

Wir wünschen ein frohes Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Lieben.
Kommen Sie gut und gesund ins neue Jahr.

Herzlichst
Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein

Der Landkreis Zwickau informiert in einem Faltblatt zur Corona-Quarantäne

19. Dezember 2020 – cs

Die Entwicklung der Corona-Fallzahlen im Landkreis Zwickau ist besorgniserregend. Die Kapazitäten sind in vielen Bereichen an ihren Grenzen angelangt und strengere Maßnahmen zum Schutz gegen Corona sind unvermeidlich.

Aus diesem Grund erlässt der Landkreis Zwickau auf der Grundlage von Verordnungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 Allgemeinverfügungen, die dem Vollzug des Infektionsschutzgesetzes dienen.

Diese regeln sowohl Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie, als auch zur Quarantäne von auf das Coronavirus positiv getestete Personen, Kontaktpersonen der Kategorie I und von Verdachtspersonen. In kurzer Form verschafft der Flyer einen Überblick zu den wichtigsten Informationen.

Eine Übersicht und aktuelle Allgemeinverfügungen des Landkreises Zwickau zu Coronamaßnahmen finden Sie unter https://www.landkreis-zwickau.de/allgemeinverfuegung-massnahmen-corona-pandemie-landkreiszwickau

Quelle: Landkreis Zwickau

Harter Lockdown für Schule und Kita beschlossen

12. Dezember 2020 – cs

Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bleiben bis einschließlich zum 8. Januar 2021 geschlossen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Vom 14. bis 18. Dezember 2020 sowie vom 4. bis 8. Januar 2021 befinden sich Schülerinnen und Schüler in häuslicher Lernzeit.
  • Die Schulbesuchspflicht wird für diese Zeit aufgehoben.
  • Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird eine Notbetreuung angeboten.
  • Eine Notbetreuung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn beide Personensorgeberechtigten (oder der alleinige Personensorgeberechtigte) in einem systemrelevanten Beruf tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind.
  • Für bestimmte Berufsgruppen genügt es, wenn nur einer der Personensorgeberechtigten beruflich tätig ist und an einer Betreuung des Kindes gehindert ist. Weitere Regelungen sind der Corona-Schutz-Verordnung zu entnehmen.
  • Eine Notbetreuung ist auch möglich, wenn das Jugendamt eine drohende Kindeswohlgefährdung feststellt.
    • ❗️ Berufsgruppen für die Notbetreuung • download  Anlagen 1 und 2 [*.pdf | 0,2 MB]
    • ❗️ Formular zur Erklärung des Bedarfs einer Notbetreuung in Kita u. Schule • download Anlage 3 [*.pdf | 0,2 MB]
    • ❗️ Eltern können die Formblätter zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit inklusive der Arbeitgeberbestätigung bis Dienstag den Einrichtungen zur Notbetreuung nachreichen.
  • Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 11. Dezember 2020 download [*.pdf | 0,36 MB]
  • weitere Informationen unter www.coronavirus.sachsen.de • Telefon-Hotline 0800 1000 214 • bei Fragen zur Corona-Schutz-Verordnung sowie zur Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen  • Mo. bis So. 8 bis 18 Uhr (außer Feiertage)
  • weitere Details im Blog des Kultusministeriums unter www.bildung.sachsen.de/blog/.

Kultusminister Christian Piwarz warb dafür, während der häuslichen Lernzeit die Online-Angebote des Freistaates zu nutzen. »Wir haben die Zeit seit dem ersten Lockdown genutzt und sind mit unseren digitalen Diensten deutlich besser aufgestellt als im Frühjahr«, stellte der Minister klar. So können sich Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler über das zentrale Identitätsmanagement Schullogin mit nur einem Login anmelden und direkt auf die Lernplattformen LernSaX, Opal Schule und Moodle zugreifen. Zudem stehen den Schulen mit MeSax und Mundo frei zugängliche Bildungsmediatheken zur Verfügung. Um Videokonferenzen schnell und einfach durchführen zu können, steht allen sächsischen Schulen der Videokonferenzdienst BigBlueButton ebenso zentral über Schullogin zur Verfügung. Als eines der wenigen Bundesländer bietet Sachsen zudem mit der Online-Lernplattform Sofatutor Zugang zu rund 11.000 Lernvideos, 43.000 interaktiven Übungen und 38.000 Arbeitsblättern für alle Jahrgangsstufen. »Es müssen aber nicht nur digitale Lernmittel sein. Auch analoge Materialien können pädagogisch sinnvoll eingesetzt werden. Hier kommt es auf die Mischung an, die von Lehrerinnen und Lehrer aus ihren pädagogischen Erwägungen heraus vorgenommen werden«, so der Minister.

»Der Unterricht in häuslicher Lernzeit soll sich grundsätzlich weiter an den Lehrplänen orientieren. Wenn die Lehrplaninhalte nicht digital vermittelt werden können, müssen analoge Wege beschritten werden. In jedem Fall sollen die Schülerinnen und Schüler Rückmeldungen für ihre erbrachten Leistungen in häuslicher Lernzeit bekommen. Lehrerinnen und Lehrer sollen mit ihren Schülern regelmäßig in Kontakt bleiben und dafür die dienstliche E-Mail-Adresse nutzen. Wer immer noch nicht über eine E-Mail verfügt, kann diese problemlos bei Schullogin einrichten. Die Eltern können und sollen die Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer nicht übernehmen und den Unterricht in der Schule ersetzen«, unterstreicht Kultusminister Christian Piwarz.

Gleichzeitig bat der Minister um Verständnis für das restriktive Vorgehen bei der Notbetreuung. »Das Ziel des Lockdowns ist die Zahl der Kontakte auf ein absolutes Minimum zu beschränken, deshalb kann eine Notbetreuung nur für einen begrenzten Personenkreis angeboten werden. Nur wenn sich die Gesellschaft zum Wohle der Kinder einschränkt, können wir Präsenzunterricht in den Schulen und Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen ab dem 11. Januar wieder ermöglichen. Die Infektionszahlen müssen bis dahin deutlich runtergehen.«, so Kultusminister Christian Piwarz.

Quelle: Ines Springer MdL

Sachsen verschärft Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie

12. Dezember 2020 – cs – aktualisiert 16. Dezember 2020

Die aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ist an die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und –präsidenten vom 13. Dezember angepasst worden. Die Änderungen treten am 16. Dezember in Kraft und gelten bis einschließlich 10. Januar 2021.


Aufgrund der weiter anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat das Kabinett am Freitag, dem 11. Dezember 2020 eine neue Corona-Schutz-Verordnung mit weiteren Verschärfungen beschlossen, um die Dynamik der Corona-Pandemie deutlich einzudämmen. Sie gilt vom 14. Dezember bis einschließlich 10. Januar 2021.

Die Verordnung sieht insbesondere Ausgangsbeschränkungen sowie eine nächtliche Ausgangssperre vor. Zudem muss ein Großteil der Geschäfte und Läden schließen. Der Alkoholausschank und –konsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird ausgeweitet und gilt in der Öffentlichkeit, wenn Menschen sich begegnen.

Jeder wird angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren. Es wird empfohlen, auf Reisen, Besuche und Einkäufe zu verzichten, insbesondere in anderen Bundesländern oder im Ausland. Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind auf höchstens zwei Hausstände bis maximal fünf Personen zu begrenzen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen nicht mit. Anlässlich des Weihnachtsfestes sind ab 23. Dezember 12 Uhr bis 27. Dezember 12 Uhr Treffen mit insgesamt zehn Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis zulässig. Erlaubt sind Beerdigungen und Eheschließungen mit maximal zehn Personen.

Das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund ist untersagt. Triftige Gründe sind unter anderem:

  • der Weg zur Arbeit, Schule, Kita, Arzt
  • unaufschiebbare Prüfungen
  • Einkaufen für den täglichen Bedarf und Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs oder des Arbeitsplatzes oder zur nächstgelegenen Einrichtung zur Grundversorgung/Einkäufe des täglichen Bedarfs
  • Besuch bei Partnern, Hilfsbedürftigen, Kranken oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich, Besuch in Pflegeheimen und Krankenhäusern
  • Treffen und Besuche mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes bis maximal fünf Personen bzw. anlässlich des Weihnachtsfestes mit bis zu zehn Personen
  • Begleitung Sterbender und Beerdigungen
  • Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs sowie der Besuch des eigenen oder gepachteten Kleingartens oder Grundstücks unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen

‼️ Bei landesweit fünf Tagen andauernder Überschreitung des Inzidenzwertes von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gilt zwischen 22 und 6 Uhr früh eine erweiterte Ausgangsbeschränkung (Ausgangssperre). Maßgeblich hierfür sind die veröffentlichten Zahlen des tagesaktuellen Lageberichts des Robert Koch-Instituts. Das Verlassen der Wohnung ist in dieser Zeit unter anderem nur aus folgenden Gründen zulässig:

  • Ausübung des Berufs
  • Weg zur Kindernotbetreuung
  • Besuch des Ehe- oder Lebenspartners
  • Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs
  • Besuch hilfsbedürftiger Menschen und Kranken sowie zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • Arztbesuch
  • Begleitung Sterbender
  • Unabdingbare Versorgung von Tieren
  • in der Zeit vom 24. Dezember bis 26. Dezember zur Teilnahme an einem Gottesdienst
  • Heiligabend und Silvesternacht

Schließen müssen Einkaufszentren, Einzelhandel sowie Ladengeschäfte mit Ausnahme zulässiger Telefon- und Online-Angebote ausschließlich zum Versand oder zur Lieferung.

❗️ Erlaubt ist unter anderem die Öffnung von folgenden Geschäften und Märkten des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung: Lebensmittelhandel • Tierbedarf • Getränkemärkte • Abhol- und Lieferdienste • Apotheken • Drogerien • Sanitätshäuser • Optiker • Hörakustiker • Sparkassen und Banken • Poststellen • Reinigungen • Friseure • Waschsalons und Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs • Verkauf von Weihnachtsbäumen • Tankstellen • Wertstoffhöfe • Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie einschlägige Ersatzteilverkaufsstellen • selbstproduzierende und –vermarktende Baumschulen • Gartenbaubetriebe und Floristen.

Die Kundenbeschränkungen pro Quadratmeter in Geschäften gelten weiterhin. Die zulässige Höchstkundenzahl, welche gleichzeitig anwesend sein darf, ist im Eingangsbereich bekannt zu geben.

❗️ Die zuständigen kommunalen Behörden können abhängig von der aktuellen regionalen Infektionslage verschärfende Maßnahmen ergreifen, die der Eindämmung des Infektionsgeschehens dienen.

Unter freiem Himmel sind Versammlungen ausschließlich ortsfest und mit höchstens 1000 Teilnehmern zulässig, wenn alle Teilnehmer, Versammlungsleiter und Ordner eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird.

❗️ Bei fünf Tagen andauernder Überschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes

  • von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt sind Versammlungen auf maximal 200 Personen begrenzt,
  • von 300 Neuinfektionen sind 10 Teilnehmer erlaubt. Im Einzelfall können Ausnahmen erteilt werden, wenn dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.

Informationen zu den Beschränkungen im Schul- und Kitabetrieb sowie zur Notbetreuung lesen Sie hier

Neue Corona-Schutz-Verordnung • Amtliche Bekanntmachung vom 11. Dezember 2020 • gültig vom 14. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung  [*.pdf | 0,54 MB]

Quelle: Medienservice Sachsen