„Langer Atem zahlt sich aus.“ – Lichtensteiner Tagesmuttis bekommen mehr Geld

von Rico Beckert | Stadrat CDU-Fraktion (07.03.2019)

Kindertagespflege, d. h. die Betreuung von Kleinkindern bei sogenannten Tagesmuttis ist für Familien mit Kleinkindern in unserer Stadt unverzichtbar, so die einstimmige Meinung von Vorstand und Fraktion der Lichtensteiner CDU. Noch vor wenigen Jahren nahm Lichtenstein im sachsenweiten Vergleich eine Vorreiterrolle auf diesem Gebiet ein. Doch mittlerweile üben von ursprünglich 9 Tagespflegepersonen nur noch 6 ihre Betreuungstätigkeit in Lichtenstein aus. Wir als CDU setzen uns daher für eine Stärkung und Wertschätzung dieser herausfordernden Tätigkeit der Tagesmuttis in unserer Stadt ein. 

Am 18. Juni 2018 brachte die CDU-Fraktion deshalb einen Antrag auf Erhöhung der Geldleistungen für die Tagespflegepersonen der Stadt Lichtenstein in den Stadtrat ein. Nach unserer Auffassung sollte der Betrag mindestens dem sächsischen Durchschnitt aus dem Jahr 2016 in Höhe von 548,00 Euro entsprechen.

Doch Bürgermeister Nordheim (und weitere Mitarbeiter des zuständigen Fachbereiches der Stadtverwaltung) teilten diese Auffassung keineswegs. Im Gegenteil: Herr Nordheim behauptete in der Stadtratssitzung am 06.08.2018 und im Verwaltungsausschuss am 10.09.2018, die Stadt Lichtenstein habe grundsätzlich keinen Einfluss auf die Festlegung der laufenden Geldleistung, sie sei auch dafür gar nicht zuständig.

Schon merkwürdig: Hatte er doch als Stadtrat im April 2014 selbst mit über den bis dato gültigen Betrag befunden! Weiterhin wurde den Stadträten durch Nordheim suggeriert, es handele sich bei den Betreuungskosten für die Kindertagespflege um „Freiwillige Leistungen“ – es sei quasi eine freiwillige Bezuschussung der ansonsten selbständig tätigen Tagespflegepersonen. Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt und allgemeiner Vorgaben des Haushaltkonsolidierungskonzeptes (HSK) könne der Betrag nicht angehoben werden. Dem Fraktionsvorsitzenden der CDU wurde nahe gelegt, den Antrag vom 18. Juni 2018 zurück zu ziehen!

Im Verwaltungsausschuss am 10. September 2018 wies Rico Beckert Herrn Nordheim auf die korrekte Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen (nach dem SGB VIII und SächsKitaG) hin und forderte ihn auf, sich diesbezüglich an das zuständige Fachamt im Landratsamt Zwickau zu wenden. Dieser Bitte kam Nordheim am darauffolgenden Tag nach. Einen Tag vor der Stadtratssitzung am 19. September 2018 ging das Antwortschreiben des Landratsamtes Zwickau ein. Es stellte klar, dass die Stadt Lichtenstein die Finanzierungsverantwortung für die Kindertagespflege trägt und auch für die Festlegung des Betrages der laufenden Geldleistung zuständig ist. Weiterhin enthielt das Schreiben wichtige Hinweise zur Ermittlung des richtigen Betrages der Geldleistungen für die Tagesmütter. Es verwies auf die Notwendigkeit einer korrekten Kalkulation des Betrages. 

Eine Mehrheit im Stadtrat für den ursprünglichen Vorschlag der CDU Fraktion zu finden, der ja einen Durchschnittsbetrag gefordert hatte, war nach Vorliegen dieser Informationen fraglich. Deshalb entschloss sich Rico Beckert in Abstimmung mit seinen Fraktionsmitgliedern noch am Sitzungsabend für einen Änderungsvorschlag.

Glücklicherweise hatte Bürgermeister Nordheim die Abstimmung über den CDU-Vorschlag nahezu ans Ende der Tagesordnung gesetzt, sodass dafür ausreichend Zeit blieb. Die geänderte Formulierung sah nun vor, den Betrag der laufenden Geldleistung entsprechend einer Kalkulation anzupassen und die Verwaltung mit der Erstellung einer Kalkulation zu beauftragen. Die erneute Beschlussfassung über die Kalkulation war am 17. Dezember 2018 vorgesehen. Im Ergebnis nahm der Stadtrat den geänderten Beschlussvorschlag der CDU einstimmig an.

Doch noch bis zum 4. März 2019 sollte es dauern, bis die Verwaltung endlich eine Kalkulation vorlegen konnte. Es zeigte sich, dass der von der CDU-Fraktion ursprünglich geforderte Betrag von 548,00 Euro tatsächlich zu niedrig angesetzt war. Unter Einbeziehung aktueller Werte für Mietkosten, Nebenkosten, sonstiger Aufwendungen und in Anlehnung an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst ermittelten die Mitarbeiter der Verwaltung einen Betrag für die laufenden Geldleistungen für Tagespflegepersonen in Höhe von 606,18 Euro (pro Kind und Monat). Der ursprüngliche Antrag der CDU sah eine Anpassung des Betrages ab dem 1. Juli 2018 vor. Dieser Passus wurde auch vom Stadtrat in der Sitzung am 19. September 2018 übernommen.

Schlussendlich freuen sich die Tagesmütter über eine künftige angemessene Wertschätzung ihrer Erziehungs- und Betreuungsleistung und auch über die zugesicherte Nachzahlung für die zurückliegenden Monate.

Wir als CDU verbinden damit die Hoffnung, dass dieses besondere Betreuungsangebot für Kinder in Lichtenstein auch zukünftig in erforderlichem Maß zur Verfügung steht, damit Lichtenstein weiterhin für Familien ein attraktiver Wohnort ist.

Artikel zum Thema in der Freien Presse Ausgabe Hohenstein Ernstthal  finden Sie unter den folgenden Links: