Geänderte Corona-Schutz-Verordnung tritt ab 13. November 2020 in Kraft

13.11.2020 – cs

Das Kabinett hat eine Änderung der Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Demnach sind unter freiem Himmel Versammlungen ausschließlich ortsfest und mit höchstens 1.000 Teilnehmern zulässig, wenn alle Versammlungsteilnehmer, -leiter sowie Ordner eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und zwischen allen Versammlungsteilnehmern der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird. Versammlungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern können genehmigt werden, wenn durch den Anmelder der Versammlung mittels technischer und organisatorischer Maßnahmen das Infektionsrisiko auf ein vertretbares Maß reduziert werden kann.

Weitere Änderungen der Corona-Schutz-Verordnung betreffen Regelungen zur Schließung von Einrichtungen und Angeboten (§4). Volkshochschulen sind zu schließen. Touristische Busreisen sind untersagt. Übernachtungsangebote sind nur aus notwendigen beruflichen, sozialen oder medizinischen Anlässen erlaubt.

Die geänderte Corona-Schutz-Verordnung tritt an diesem Freitag (13. November 2020) in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 30. November 2020.

Quelle: www.coronavirus.sachsen.de