Bericht über die 7. ordentliche Sitzung des Stadtrates Lichtenstein/Sa. am 16.11.2020

26.11.2020 – js

Auf der Tagesordnung der 7. ordentlichen Sitzung des Stadtrates standen einige wichtige Punkte:

  1. Erster Punkt auf der Tagesordnung war die Feststellung des Jahresabschlusses der Städtischen Wohnungsgesellschaft Lichtenstein mbH (SWG) zum 31.12.2019. Der Jahresabschluss wurde durch die Donat WP Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Erfreulich für die Stadt Lichtenstein ist, dass die SWG auf soliden Füßen steht und Jahr für Jahr einen Gewinn erwirtschaftet. Künftige Herausforderungen bestehen vor allem in der Reduzierung vorhandenen Leerstandes – ein Problem, vor dem viele Wohnungsgesellschaften stehen.
  1. Wegen Veränderungen der Investitionssumme am Schloss Lichtenstein musste der Vertrag über die Förderung der Instandsetzung und teilweiser Modernisierung angepasst und der Eigenanteil der Stadt um 28.883,00 EUR erhöht werden. Die Anpassung des Vertrages war Voraussetzung für die Bewilligung von SAB-Fördermitteln zugunsten des Schlossherrn und Investors.
  1. Gegenstand einer weiteren Vorlage war die Aufhebung der Satzung vom 04.11.1993 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtkern Lichtenstein“. Die Satzung ist nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist. Dies war vorliegend der Fall. Die Aufhebung der Satzung hat zur Folge, dass die Stadt Ausgleichsbeträge erheben muss. Es bestand für die Grundstückseigentümer die Möglichkeit, bereits vor Abschluss der Sanierung die Ablösung der Ausgleichsbeträge vorzunehmen, wovon 347 Eigentümer (77 Prozent) Gebrauch gemacht haben.
  1. Für lange Diskussionen sorgte der von unserer Fraktion eingebrachte Antrag auf Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes sowie der Schaffung je einer Stelle für digitale Kommunikation und für Wirtschaftsförderung, letzteres nach 2021, da der zeitliche Rahmen des HSK bis 31.12.2021 gilt. Lange hat es nicht eine so ausführliche Diskussion im Stadtrat gegeben.
  • Das vorhandene Personalentwicklungskonzept stammt von 2014 und bedarf einer   dringenden Fortschreibung, damit die Stadtverwaltung gerüstet ist für die Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft. Fraktionsübergreifend fand unser Antrag Zustimmung, wobei vom Bürgermeister sowie vor allem aus den Reihen der Freien Wähler Bedenken hinsichtlich des Umfangs der Stelle für digitale Kommunikation und des Zeitpunktes für die Stelle des Wirtschaftsförderers angemeldet wurden. Unsere Auffassung ist jedoch, dass die Stelle für digitale Kommunikation unbedingt mit 1 Vzä (Vollzeitäquivalent) vorzusehen ist, da in der heutigen Zeit vor allem dieser Bereich die Kommunen vor große Herausforderungen stellt und Lichtenstein da absoluten Nachholebedarf hat.
  • Außerdem war für uns die möglichst zeitnahe Schaffung der Stelle für Wirtschaftsförderung extrem wichtig. Wir erachten die Neuschaffung der Stelle des Wirtschaftsförderers für unerlässlich. Gerade angesichts des prognostizierten Bevölkerungsentwicklung bis 2035, wo Lichtenstein im Landkreis mit – 20,7 Prozent bzw. einer Bevölkerung von 8.950 Einwohnern einen unrühmlichen Spitzenplatz einnimmt, muss etwas getan werden, um dieser Tendenz entgegenzuwirken. Und genau da muss die Wirtschaftsförderung ansetzen. Mit der Erfüllung der Aufgaben der Wirtschaftsförderung wird die Stadt lebenswerter und attraktiver gemacht. Mehr Wirtschaft bedeutet mehr Arbeitsplätze. Mehr Arbeitsplätze bedeuten möglichen Zuzug von Familien nach Lichtenstein. Eng verknüpft damit ist die touristische Vermarktung der Stadt als kultureller Anziehungspunkt. Mit einer nachhaltigen Wirtschaftsförderung kann die Stadt höhere Einnahmen erzielen, weshalb diese Stelle zwar zunächst höhere Personalkosten verursacht, im Ergebnis jedoch einen Mehrwert für die Stadt erbringt.
  • Es wurde seitens der Freien Wähler der Antrag eingebracht, die Stelle für digitale Kommunikation mit 0,5 Vzä vorzusehen. Außerdem beantragten sie eine Änderung dahingehend, dass die Stelle der Wirtschaftsförderung erst geschaffen wird, wenn das HSK erledigt ist. Beide Änderungsanträge wurden mit knapper Mehrheit angenommen.
  • Die dann geänderten Beschlussvorschläge wurden mit großer Mehrheit und der Beschlussvorschlag für die Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes sogar einstimmig angenommen. So sieht gelebte Demokratie im Stadtrat aus.
  1. Einstimmig beschlossen wurde der Antrag der SPD-Fraktion, die im Haushalt 2020 eingestellten investiven Schlüsselzuweisungen des Bauvorhabens Ersatzneubau Kita für das Bauvorhaben Hortanbau Rödlitz zu verwenden. Da das Bauvorhaben Ersatzneubau Kita Sonnenweg keine Angelegenheit der Stadt mehr ist, sondern durch die SWG realisiert wird, können die hierfür geplanten investiven Schlüsselzuweisungen für den Hortanbau Rödlitz, welcher jetzt die Priorität 1 besitzt, verwendet werden.

Jens Steinert
Stellvertretender Vorsitzender CDU-Fraktion