Bericht über die Sitzungen des Stadtrates am 12.10.2020 und 29.10.2020

02.11.2020 – js

Liebe Stadtverbandsmitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

am 12.10.2020 fand eine wahre Mammutsitzung des Stadtrates statt. Sage und schreibe 60 Beschlussvorlagen standen auf der Tagesordnung. Hierbei handelte es sich fast ausnahmslos um so genannte Bestätigungen bereits in der Vergangenheit gefasster Beschlüsse.

Die Neubefassung machte sich jedoch erforderlich aufgrund der Rückkehr unseres Mitgliedes Eric Schöniger in den Stadtrat. Wir haben bereits berichtet, dass sich Eric Schöniger gegen die Feststellung eines Hinderungsgrundes für seine Stadtratstätigkeit wehrte, Widerspruch einlegte und vor das Verwaltungsgericht (VG) Chemnitz ging.
Das VG Chemnitz entschied zugunsten von Eric, so dass dieser seit September wieder für unsere Fraktion im Stadtrat tätig ist. Infolge des Beschlusses des VG Chemnitz stand jedoch auch fest, dass alle seit September 2019 gefassten Beschlüsse in einer unrichtigen Stadtratsbesetzung beraten und beschlossen wurden und deshalb möglicherweise rechtlich angreifbar wären.
Um möglichen rechtlichen Angriffen aus dem Weg zu gehen, entschied die Verwaltung, alle Beschlüsse mit Außenwirkung nochmals durch den Stadtrat, jetzt in der „richtigen“ Besetzung, bestätigen zu lassen. Dieser Schritt war konsequent, allerdings hätte der Bürgermeister sowohl sich selbst als auch den Stadträten dies ersparen können, wenn er nach dem Widerspruch von Eric die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs hergestellt und Eric im Stadtrat belassen hätte.

Neben den zahlreichen zu bestätigenden Beschlüssen standen die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Lichtenstein 2016 und die Veräußerung eines Grundstücks in Rödlitz auf der Tagesordnung.

Schlussendlich wurde über einen neuen Antrag der Stadt Lichtenstein zur Aufnahme in das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit dem Vorhaben Umbau unseres ehemaligen Stadtbadgeländes zum Naherholungszentrum Lichtenstein beraten. Grundsätzlich stehen alle Fraktionen diesem Vorhaben aufgeschlossen und positiv gegenüber. Wir haben als CDU-Fraktion jedoch auch unsere Bedenken über die Folgekosten und deren Finanzierungsmöglichkeiten geäußert. Die Finanzierung muss gesichert sein, schließlich stehen geschätzt jährlich 220.000 EUR im Raum. In Zeiten des HSK ist dies nur schwer darstellbar. Fraktionsübergreifend wurde ein Konzept gefordert, wie die Finanzierung der Folgekosten zu stemmen ist, sollte die Stadt tatsächlich den Zuschlag und damit die Förderung des vielen Lichtensteinern am Herzen liegenden Projekts erhalten.

Am 29.10.2020 stand die erste außerordentliche Stadtratssitzung an, in welcher aufgrund der Eilbedürftigkeit und am Monatsende ablaufender Fristen für Fördermittelbeantragung die Übertragung von Grundstücken auf die Städtische Wohnungsgesellschaft (SWG) sowie die Vergabe der Beschaffung von mobilen Endgeräten für die Schulen in städtischer Trägerschaft beschlossen wurde.

Bekanntlich wurde für den lange geplanten Kita-Ersatzneubau „Sonnenweg“ ein neuer Standort auf dem Gelände der ehemaligen Berger-Fabrik in der Böttgerstraße gefunden. Außerdem soll der Neubau über die SWG als Bauherrn erfolgen, weshalb sich für die Beantragung der entsprechenden Fördermittel die Übertragung der Grundstücke auf die SWG erforderlich machte. Mit der einstimmig beschlossenen Übertragung der Grundstücke wurde nunmehr der Weg frei gemacht für die Beantragung der Fördermittel seitens der SWG.

Ebenso einstimmig beschlossen wurde die Vergabe der Beschaffung von mobilen Endgeräten (Tablets) in Höhe von 67.253,96 EUR. Grundlage ist die »Mobile-Endgeräte-Förderverordnung des Freistaates Sachsen« vom 15.07.2020. Mit dieser Verordnung soll auch Schülern, denen eine Beschaffung von Tablets aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Teilnahme am Fernunterricht ermöglicht und so ein Ausgleich für soziale Ungerechtigkeit geschaffen werden.

Jens Steinert
Stellvertretender Vorsitzender CDU-Fraktion