Neue Corona-Schutzverordnung in Sachsen ab 6. Juni 2020

5. Juni 2020 – dh

Liebe Stadtverbandsmitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

die ab 6. Juni 2020 geltende neue Corona-Schutzverordnung lässt weitreichende Öffnungen und Lockerungen zu.

Dazu gehören u. a.:

  • der Besuch von Angehörigen in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern
  • Familienfeiern bis max. 50 Personen (auch in Gaststätten)
  • Treffen im öffentlichen Raum mit max. 10 Personen

Möglich wurde dies dank des verantwortungsvollen Umgangs mit den bestehenden Regeln. Wenn wir diese neu gewonnenen „Freiheiten“ im persönlichen und gesellschaftlichen Leben weiter genießen wollen, heißt es auch weiterhin:

  • Abstand halten!
  • Mund- und Nasenschutz beim Einkaufen und im Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) tragen!

Einen Überblick zu allen Änderungen sowie die gesamte Verordnung finden Sie auf der Seite des Freistaates Sachsen unter www.coronavirus.sachsen.de .

Ein angenehmes Wochenende wünscht Ihnen
Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.