20. Juli 2020 – cs
Das Kabinett hat sich in seiner Sitzung am 14. Juli 2020 auf eine neue Corona-Schutz-Verordnung verständigt. Sie gilt vom 18. Juli bis 31. August 2020.
Die wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona-Virus gelten weiterhin:
- Kontaktbeschränkungen,
- das grundsätzliche Abstandsgebot von 1,50 Metern,
- die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen zu tragen.
Die neue Verordnung enthält einige Lockerungen:
» Neben Familienfeiern mit bis zu 100 Personen sind ab 18. Juli nun auch Betriebs- und
Vereinsfeiern bis zu 50 Personen erlaubt.
» Ferienlager mit entsprechenden Hygienekonzepten sind möglich.
» Jahrmärkte und Volksfeste mit genehmigtem Hygienekonzept mit maximal 1000
Besuchern können stattfinden. Ab 1. September auch mit über 1000 Personen,
sofern eine Kontaktverfolgung möglich ist.
» In Theatern, Kinos, Opern, Kongresszentren, Kirchen, Musikclubs und Zirkussen
kann der Mindestabstand verringert werden, wenn es eine verpflichtende
Kontaktverfolgung und ein genehmigtes Hygienekonzept gibt.
» Organisierte Tanzveranstaltungen von Tanzschulen und –vereinen sind wieder
möglich.
» In Reisebussen muss ein Mund- und Nasenschutz nur dann getragen werden, wenn
der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
» Ab 18. Juli sind auch Sportwettkämpfe mit Publikum bis 1000 Personen wieder
zulässig – mit genehmigten Hygienekonzept. Wettkämpfe im Breiten-
und Vereinssport mit bis zu 50 Besuchern benötigen kein genehmigtes
Hygienekonzept.
» Ab 1. September dürfen Groß- und Sportveranstaltungen mit mehr als 1000
Besuchern stattfinden, wenn eine Kontaktverfolgung möglich ist und die
Hygieneregeln eingehalten werden. Alle anderen Großveranstaltungen sind
bis 31. Oktober untersagt.
Weitere Informationen unter https://www.coronavirus.sachsen.de/
amtliche Bekanntmachung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 14. Juli 2020 • gültig vom 18. Juli bis 31. August 2020 • Sächsische Corona-Schutz-Verordnung download [*.pdf | 0,26 MB]
Quelle: Medienservice Sachsen