Neue Corona-Schutzverordnung gilt seit 18. Juli

20. Juli 2020 – cs

Das Kabinett hat sich in seiner Sitzung am 14. Juli 2020 auf eine neue Corona-Schutz-Verordnung verständigt. Sie gilt vom 18. Juli bis 31. August 2020.

Die wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona-Virus gelten weiterhin:

  • Kontaktbeschränkungen,
  • das grundsätzliche Abstandsgebot von 1,50 Metern,
  • die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen zu tragen.

Die neue Verordnung enthält einige Lockerungen:

» Neben Familienfeiern mit bis zu 100 Personen sind ab 18. Juli nun auch Betriebs- und
   Vereinsfeiern bis zu 50 Personen erlaubt.
» Ferienlager mit entsprechenden Hygienekonzepten sind möglich.
» Jahrmärkte und Volksfeste mit genehmigtem Hygienekonzept mit maximal 1000
   Besuchern können stattfinden. Ab 1. September auch mit über 1000 Personen,
   sofern eine Kontaktverfolgung möglich ist.
» In Theatern, Kinos, Opern, Kongresszentren, Kirchen, Musikclubs und Zirkussen
   kann der Mindestabstand verringert werden, wenn es eine verpflichtende
   Kontaktverfolgung und ein genehmigtes Hygienekonzept gibt.
» Organisierte Tanzveranstaltungen von Tanzschulen und –vereinen sind wieder
   möglich.
» In Reisebussen muss ein Mund- und Nasenschutz nur dann getragen werden, wenn
   der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
» Ab 18. Juli sind auch Sportwettkämpfe mit Publikum bis 1000 Personen wieder
   zulässig – mit genehmigten Hygienekonzept. Wettkämpfe im Breiten-
   und Vereinssport mit bis zu 50 Besuchern benötigen kein genehmigtes
   Hygienekonzept.
» Ab 1. September dürfen Groß- und Sportveranstaltungen mit mehr als 1000
   Besuchern stattfinden, wenn eine Kontaktverfolgung möglich ist und die
   Hygieneregeln eingehalten werden. Alle anderen Großveranstaltungen sind
   bis 31. Oktober untersagt.

Weitere Informationen unter https://www.coronavirus.sachsen.de/

amtliche Bekanntmachung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 14. Juli 2020 • gültig vom 18. Juli bis 31. August 2020 • Sächsische Corona-Schutz-Verordnung download [*.pdf | 0,26 MB]

Quelle: Medienservice Sachsen