FAQ zum 2. Wahlgang – Was muss ich beachten, wie kann ich wählen?

28. Juni 2022 – es

Liebe Stadtverbandsmitglieder,
Liebe Leserinnen, liebe Leser,

am 3. Juli gilt ES, dann wird im 2. Wahlgang der neue Bürgermeister für unsere Heimatstadt Lichtenstein gewählt. Was bei der Wahl zu beachten ist und wie gewählt werden kann – habe ich kurz für Sie zusammengefasst:

Was brauche ich zum Wählen im Wahllokal?
Die Wahlbenachrichtigung vom ersten Wahlgang behält ihre Gültigkeit. Es wird keine neue versendet! Sollten Sie diesen Brief nicht mehr haben, ist das nicht so schlimm – Sie brauchen nur Ihren Personalausweis im Wahllokal vorlegen.

Sie haben beim ersten Wahlgang per Briefwahl gewählt?
Prima! Sie brauchen zunächst nichts weiter tun und sollten die Briefwahlunterlagen mittlerweile auch in der Post gehabt haben?! Wenn nicht, bitte direkt in der Stadtverwaltung melden und nachfragen!
ACHTUNG: Die Wahlunterlagen müssen rechtzeitig zurück im Briefwahlbüro sein, deshalb nicht lange liegen lassen, gleich das Kreuz bei Eric Schöniger setzen und ab damit in die Post. Sie brauchen auch keine Briefmarke! Alternativ kann der Umschlag auch direkt beim Rathaus in den Briefkasten eingeworfen werden – Badergasse 17, 09350 Lichtenstein. Einwurf möglich bis zum Wahlabend 18 Uhr.

Und für alle weiteren Fragen – Schreiben Sie mir gern – info@buergermeister-fuer-lichtenstein.de! Vielen Dank.

Ihr Eric Schöniger
Bürgermeisterkandidat