Erste Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen

16. April 2020 – dh

Liebe Stadtverbandsmitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

im Ergebnis einer gemeinsamen Beratung unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten wurden erste Lockerungen im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen beschlossen. Diese waren auch Gegenstand der gestrigen Kabinettssitzung in Sachsen.

Die gestern Abend verkündeten vorsichtigen Schritte sind nur möglich geworden dank des verantwortungsbewussten und rücksichtsvollen Verhaltens unserer Menschen. Nach wie vor gilt: der Schutz der Gesundheit und des Lebens haben oberste Priorität. So sind auch die ersten Lockerungen zu verstehen und einzuordnen.

  • Anstelle der Ausgangsbeschränkung gibt es eine Kontaktbeschränkung bis mindestens 3. Mai 2020. Diese gestattet auch das Treffen mit einer Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört.
  • Schulen öffnen unter Einhaltung der Abstands- und Hygienemaßnahmen vorerst nur für die Schüler der Abschlussklassen ab 22. April 2020 für eine gezielte Prüfungsvorbereitung.
    • Die dafür verantwortlichen Lehrer werden bereits ab 20. April 2020 zum Einsatz kommen.
    • Für die Abiturienten beginnen am 22. April wie geplant die Abiturprüfungen. Wer den Ersttermin nicht wahrnehmen wolle, darf auf den Zweittermin ab Mitte Mai ausweichen.
    • Die detaillierten Informationen werden auf den Internetseiten der jeweiligen Schulen veröffentlicht.
  • Für Kitas gilt vorerst die Notbetreuung.
  • Ab 20. April dürfen Geschäfte des Einzelhandels unter 800 m² Verkaufsfläche, Bau- und Gartenmärkte, Ladengeschäfte von Handwerksbetrieben, Möbelhäuser, Autohäuser, Fahrradläden sowie Buchhandlungen unter Berücksichtigung der Auflagen hinsichtlich Mindestabstand und Anzahl der Personen (1 Person auf 20 m²) wieder öffnen.
  • Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August untersagt.

❗️Zum Schutz der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen gelten nach wie vor die strengen Besuchsverbote von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen.

Am 17. April 2020 wird das Kabinett eine neue Rechtsverordnung erlassen, deren Wortlaut wir umgehend veröffentlichen.

Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund.

Herzlich
Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.

mit Quelle: Medienservice Sachsen | Foto © Ines Springer