Eric Schöniger kehrt in den Stadtrat zurück

17. August 2020 – dh I es I cs

Liebe Stadtverbandsmitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

am 26.5.2019 wurde in Lichtenstein der Stadtrat gewählt. Zu den Gewählten gehörte auch Eric Schöniger (CDU).
Der neue Stadtrat konstituierte sich am 12.08.2019. Auf der Tagesordnung stand u. a. die Feststellung eines Hinderungsgrundes für die Tätigkeit eines Stadtrates. Dies wurde dahingehend begründet, dass bei Eric Schöniger aufgrund seines Beschäftigungs-verhältnisses bei der Stadt Lichtenstein ein Hinderungsgrund gegeben sei.

Nach unserer Auffassung ist dies nicht der Fall. Daher hat unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Jens Steinert vor Eintritt in die Tagesordnung der konstituierenden Sitzung eine begründet vorgetragene Stellungnahme abgegeben. Dies führte dazu, dass alle anwesenden Stadträte dem Antrag der CDU-Fraktion gefolgt sind. Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung genommen, um ihn neu zu behandeln. Eric Schöniger wurde daraufhin am 12.8.2019 als Stadtrat verpflichtet und in sein Amt eingeführt.

In der Sitzung des Stadtrates am 26.08.2019 stand der Tagesordnungspunkt erneut zur Behandlung auf der Tagesordnung. Obwohl keine anderweitigen Kenntnisse vorlagen, wurde vom Stadtrat mehrheitlich ein Hinderungsgrund festgestellt. Die Feststellung ging einher mit dem sofortigen Vollzug des Beschlusses nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Eric Schöniger musste den Ratstisch verlassen. Der bereits ausgefertigte Beschluss wurde ihm umgehend ausgehändigt. Für ihn wurde sofort Matthias Ramm als Stadtrat verpflichtet.

Mit Schreiben vom 06.09.2019 hat Eric Schöniger Widerspruch gegen den Beschluss-Nr. 08/08/2019 vom 26.08.2019 beim Vorsitzenden des Stadtrates und Bürgermeister, Herrn Thomas Nordheim, erhoben und die sofortige Aussetzung des Vollzugs des o. g. Beschlusses nach § 80 Abs. 4 VwGO beantragt. Letzteres wurde mit Schreiben vom 11.09.2019 abgelehnt.

Daraufhin suchte sich Eric Schöniger juristischen Beistand. Nach einem Jahr hat das Verwaltungsgericht Chemnitz den Beschluss gefasst, dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 6.9.2019 gegen den Bescheid der Stadt Lichtenstein wiederherzustellen ist.
Das Verwaltungsgericht Chemnitz ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Feststellungen über das Vorliegen eines Hinderungsgrundes für die Tätigkeit von Eric Schöniger als Stadtrat und über sein Ausscheiden aus dem Stadtrat rechtswidrig sind.
In der Begründung stellt das Verwaltungsgericht darauf ab, dass „kein typischer Interessenkonflikt zwischen seiner Aufgabe, als Mandatsträger im Stadtrat die Stadtverwaltung zu kontrollieren und der beruflichen Tätigkeit im Bauhof“ zu erkennen ist. Dies ist einmal mehr in der vorliegenden Stellenbeschreibung und der Tatsache begründet, dass er keinen entscheidenden Einfluss auf die verwaltungsinternen Abläufe hat.

Wir freuen uns mit und für Eric Schöniger über die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Chemnitz, die unsere Rechtsauffassung bestätigt hat und auch darüber, dass alle Fraktionen im Stadtrat nach Kenntnis des Beschlusses sich dafür ausgesprochen haben, keine weiteren Rechtsmittel einzulegen.

Mit der Rückkehr von Eric Schöniger in den Stadtrat wird dem Wählerwillen entsprochen. Trotz aller Freude: durch den Wiedereintritt Eric Schönigers in den Stadtrat, wird Matthias Ramm seinen Platz wieder räumen.

In diesem Zusammenhang danken wir insbesondere Matthias Ramm für seine Ideen und sein Engagement. Wir freuen uns auf die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit ihm.

Viele Grüße
Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.
Im Namen des Vorstandes