Ein Gerichtsurteil von außerordentlicher Tragweite – nicht nur „erfreulich“ sondern von existenzieller Bedeutung für die Stadt Lichtenstein.

Presseinformation vom 13.11.2016 | dh

Fast vier Wochen sind bereits ins Land gegangen, seitdem das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 18. Oktober 2016 die Beschwerde der Gemeinde St. Egidien gegen die Nichtzulassung einer Revision in dem am Oberverwaltungsgericht Bautzen verhandelten Verfahren zur Anordnung der Sicherheitsneugründung des Zweckverbandes Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“ zurückgewiesen hat.

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes wird nachdrücklich bestätigt, dass der Zweckverband Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“ wirksam gegründet ist und die Verbandssatzung gilt. Seit die Freie Presse Anfang November 2016 davon berichtete, wissen wir auch, dass Bürgermeister Thomas Nordheim dies als eine „erfreuliche Nachricht“ bezeichnet.

Erfreulich? Dies ist (nicht nur) erfreulich, dieses Urteil ist von existenzieller Bedeutung für die Stadt Lichtenstein. Bestätigt es doch, dass der in den jahrelangen Auseinandersetzungen mit der Gemeinde St. Egidien beschrittene Weg für die Stadt Lichtenstein der richtige war.

Zu verdanken ist dies vor allem Altbürgermeister Wolfgang Sedner, der sich in den letzten Jahren seiner Amtszeit voll und ganz diesem Thema widmete, dabei stets die Positionen der Stadt Lichtenstein herausgearbeitet hat und mit all seiner Überzeugungskraft – auch gegen die Stimmen insbesondere der Fraktion der Freien Wähler unter ihrem damaligen Fraktionsvorsitzenden Thomas Nordheim – u. a. die Klage zur Anordnung einer Sicherheitsneugründung betrieben hat.

Und nun? Wochen sind seit der Urteilsverkündung vergangen. Bürgermeister Thomas Nordheim hält sich sehr bedeckt. Er „erwartet nun, dass die Auszahlung der Steuereinbehalte in die Haushaltsplanungen und Genehmigungen für die Gemeinde St. Egidien auch durch die Rechtsaufsichtsbehörden eingefordert wird.“

Wie sollen wir das einordnen? Sollte Bürgermeister Thomas Nordheim nach Prioritäten arbeiten, dann dürfte es wohl auch für ihn von oberster Priorität sein, die der Stadt Lichtenstein zustehenden Außenstände umgehend von der Gemeinde St. Egidien einzutreiben, zumal er keine Gelegenheit auslässt, von der angespannten haushalterischen Situation der Stadt zu sprechen.

Da bisher weder die Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen geschweige denn der Stadtrat zu einer Sondersitzung einberufen wurden – was bei der Bedeutung und Tragweite dieses Urteils wohl angebracht wäre, hat die CDU-Fraktion im Stadtrat in Abstimmung mit dem Vorstand des CDU-Stadtverbandes Lichtenstein/Sa. Bürgermeister Thomas Nordheim schriftlich aufgefordert, die dringend notwendigen Schritte zur Eintreibung der Außenstände aus den Steuereinbehalten von der Gemeinde St. Egidien einzuleiten.
Schließlich geht es um Millionen für unsere Stadt!

Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.