Allgemeinverfügung zu Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie für den Landkreis Zwickau

9. Dezember 2020 – cs

Auf Grund der aktuellen Lage erlässt der Landkreis Zwickau Änderungen und Ergänzungen zur Allgemeinverfügung vom 30. November 2020 – sie gelten ab Freitag, dem 11. Dezember 2020.

Der Alkoholausschank und -konsum in der Öffentlichkeit sind verboten. In Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern darf jeder Bewohner/Patient nur eine Person pro Tag als Besuch empfangen. Der Besuch der Einrichtung darf nur mit einem negativen Corona-Testergebnis erfolgen. Während der gesamten Dauer des Besuches ist eine eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen.

Die aktualisierte Allgemeinverfügung tritt am 11. Dezember 2020 in Kraft – maßgeblich ist die vom Landratsamt veröffentlichte Fassung.

weitere Informationen unter www.cdu-lichtenstein.de/ab-1-dezember-gilt-die-neue-saechsische-corona-schutz-verordnung-sowie-die-ergaenzende-allgemeinverfuegung-des-landkreises-zwickau/