9. Dezember 2020 – cs
Auf Grund der aktuellen Lage erlässt der Landkreis Zwickau Änderungen und Ergänzungen zur Allgemeinverfügung vom 30. November 2020 – sie gelten ab Freitag, dem 11. Dezember 2020.
Der Alkoholausschank und -konsum in der Öffentlichkeit sind verboten. In Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern darf jeder Bewohner/Patient nur eine Person pro Tag als Besuch empfangen. Der Besuch der Einrichtung darf nur mit einem negativen Corona-Testergebnis erfolgen. Während der gesamten Dauer des Besuches ist eine eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen.
- Allgemeinverfügung Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie für den Landkreis Zwickau [*.pdf | 99 kb] • Stand 09.12.2020 • Quelle: Landkreis Zwickau
weitere Informationen unter www.cdu-lichtenstein.de/ab-1-dezember-gilt-die-neue-saechsische-corona-schutz-verordnung-sowie-die-ergaenzende-allgemeinverfuegung-des-landkreises-zwickau/