Der Landkreis Zwickau informiert – ab dem 08.09.2021 gelten verschärfende Maßnahmen

07.09.2021 – cs

Auf dem Gebiet des Landkreises Zwickau gelten ab dem 8. September 2021 die verschärfenden Maßnahmen bei Überschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner, die die SächsCoronaSchVO in der jeweils gültigen Fassung regelt.

Der Landkreis Zwickau hat am 6. September 2021, am fünften Tag in Folge die 35-er Inzidenz überschritten. Laut aktueller Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung gelten damit ab 8. September 2021 unter anderem wieder folgende Regeln:

Eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutz (abseits des eigenen Platzes), Kontakterfassung sowie der Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises ist erforderlich bei Besuch bzw. Inanspruchnahme von:

  • Innengastronomie, Veranstaltungen und Feste in Innenräumen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich
  • körpernahe Dienstleistungen, soweit diese nicht medizinisch, therapeutisch, pflegerisch oder seelsorgerisch notwendig sind
  • Sport im Innenbereich
  • Hallenbäder und Saunen aller Art
  • Beherbergung einschließlich der Einrichtungen und Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienerholung
  • Diskotheken, Clubs, Bars (ohne feste Sitzplätze) im Innenbereich
  • touristische Bahn- und Busfahrten, auch im Gelegenheits- und Linienverkehr
  • Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen im Innenbereich

Zudem sind Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt verpflichtet, sich zweimal wöchentlich zu testen oder testen zu lassen. Der Nachweis über die Testung ist für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Beschäftigten die Tests kostenfrei zur Verfügung zu stellen. 

Quelle Landkreis Zwickau