Auf Grundlage eines Beschlusses der Innenministerkonferenz wird der bundesweite Warntag ab dem Jahr 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfinden. Er soll dazu beitragen, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen und damit deren Selbstschutzfertigkeiten zu stärken.
Wie wichtig und aktuell das Thema Warnung der Bevölkerung ist, zeigt sich auch im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus in diesem Jahr.
Zur Warnung und Information der Bevölkerung nutzen Bund, Länder und Kommunen die verfügbaren Kommunikationskanäle. So werden beispielsweise über das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betriebene Modulare Warnsystem (MoWaS) und die Warn-App NINA Warnungen und Informationen der zuständigen Behörden, wie der Gesundheitsministerien des Bundes und der Länder, bereitgestellt.
Bund und Länder bereiten den bundesweiten Warntag in Abstimmung mit kommunalen Vertretern gemeinsam vor. Zuständig sind auf Bundesebene das BBK, auf der Ebene der Länder die jeweiligen Innenministerien und auf der Ebene der Kommunen in der Regel die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden.
- Weiterführende Informationen auf der Webseite zum bundesweiten Warntag
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
- Sirenensignale – Signalprobe, Feueralarm, Gefahrenwarnung und Entwarnung
- Flyer Bundesweiter Warntag • download [*.pdf | 2,3 MB]
Quelle: Landratsamt Zwickau | Ines Springer MdL