Neue Corona-Schutz-Verordnung ab 4. Mai 2020

03.05.2020 – dh

Liebe Stadtverbandsmitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

ab 4. Mai bis 20. Mai 2020 gelten eine neue Corona-Schutz-Verordnung und neue Allgemeinverfügungen.

Zu den Neuerungen gehören u. a., dass Friseurgeschäfte ausgewählte Dienstleistungen anbieten dürfen und die Öffnung von größeren Geschäften möglich wird, wenn sie ihre Fläche auf 800 Quadratmeter begrenzen.

  • Möglich sind auch Betreuungsangebote in der Kindertagespflege.
  • Zur Freude von Eltern und Kindern dürfen Spielplätze unter Umsetzung eines Hygienekonzepts der jeweiligen Kommune wieder geöffnet werden.
  • Sport auf Außensportanlagen wird ebenfalls unter Beachtung der Gesundheitsschutzmaßnahmen wieder erlaubt.
  • Bibliotheken, Museen, Ausstellungen, Galerien, Ausstellungshäuser und Außenanlagen von Tierparks, Botanischen sowie Zoologischen Gärten dürfen sich ebenfalls auf Besucher freuen.
  • Für Gottesdienste wird es keine Beschränkung der Besucherzahl mehr geben.
  • Ab 6. Mai 2020 können nicht nur die Schüler der Abschlussklassen, sondern nun auch die Schüler aller Vorabschlussklassen der Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen wieder ihre Schulen besuchen.
  • Das gilt auch für die 4. Klassen an Grund- und Förderschulen

Die gesamte Verordnung sowie weitere Informationen finden Sie hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-6458

Über die konkrete Umsetzung vor Ort in unserer Stadt Lichtenstein und den Ortsteilen Rödlitz und Heinrichsort informieren wir Sie so aktuell wie möglich.

Einen guten Start in die erste Maiwoche wünscht Ihnen
Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.

Bild © Die Sächsische Union