Aus der Sitzung des Stadtrates vom 07. Oktober 2019

Presseinformation – 07 /10 / 2019 – dh I js

Liebe Leserinnen und Leser,

auf der Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates stand unter TOP 7.1. der Antrag der Fraktion Freie Wähler Lichtenstein e. V. vom 10.08.2019 zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen für das Vorhaben Stützmauer Rödlitzer Straße. Der vom Fraktionsvorsitzendem der Freien Wähler Lichtenstein e. V., Herrn Reiner Süß in der Sitzung des Stadtrates am 10.08.2019 vorgetragene und eingereichte Antrag lautet wie folgt:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Nordheim,
im Rahmen des grundhaften Ausbaus eines Teilstückes der Rödlitzer Straße wurde sowohl vom dem zuständigen Fachplaner sowie den Mitgliedern des Bauausschusses festgelegt, dass die Erneuerung der Stützmauer ab Försterbrücke in der jetzigen Ausführungsweise unbedingt erforderlich ist.

Die dafür erheblichen Kosten entsprechend der Ausbausatzung auf die Anlieger des 1. und 2. Bauabschnittes umzulegen, wird von uns als Ungleichbehandlung der betroffenen Anlieger im Verhältnis zu den übrigen Eigentümern der Rödlitzer- bzw. Hauptstraße gesehen.
Wir stellen daher den Antrag, die Straßenbaubeiträge für das BV Stützmauer nicht zu erheben.
Sollte dafür eine Satzungsänderung erforderlich sein, bitten wir die entsprechenden Schritte einzuleiten.
Als Deckung der Haushaltsstelle schlagen wir Mittel aus den zu erwartenden Grundstücksverkaufserlösen vor.“

Der Antrag an sich und die Behandlung dieses Antrags hat die CDU-Fraktion zu folgender öffentlich vorgetragenen Stellungnahme veranlasst.

Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.

STELLUNGNAHME der CDU-Fraktion zu der Beschlussvorlage 08/10/2019
vorgetragen von Jens Steinert – stv. Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion

Sehr geehrte Damen und Herren Räte,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die CDU-Fraktion des Lichtensteiner Stadtrates gibt zu der Beschlussvorlage 08/10/2019 folgende Stellungnahme ab:

  1. Die Fraktion der Freien Wähler Lichtenstein e. V. hat unter dem 10.08.2019 den Antrag gestellt, für das „Bauvorhaben Stützmauer“ Rödlitzer Straße/Hauptstraße keine Straßenausbaubeiträge zu erheben. Rechtliche Grundlage für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen ist die von der Stadt Lichtenstein erlassene Straßenbaubeitragssatzung.
  2. In der Sitzung des Technischen Ausschusses am 27.11.2018 wurden den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zwei Varianten für die zu errichtende Stützmauer Rödlitzer Straße/Hauptstraße vorgestellt, wie sie hinsichtlich der zu erwartenden Kosten hätten nicht unterschiedlicher sein können (Variante 1: ca. 343.000 Euro und Variante 2: ca. 15.000 Euro). Im Ergebnis der Aussprache wurde die Variante 1 und damit die kostenintensivere Maßnahme beschlossen (Beschluss Nr. 01/11/2018).
  3. Diese Entscheidung hat (nicht nur) bei den Vertretern der Bürgerinitiative „Straße im Aufbruch“, die sich im August 2018 gegründet hat, zu heftigen Diskussionen geführt. Dabei ist es vor allem die Tatsache, dass bis heute den betroffenen Anliegern niemand plausibel erklären konnte, warum es lediglich zwei so weit kostenseitig auseinanderliegende Varianten gab und nicht ein weiteres, kostengünstigeres Angebot zumindest versucht wurde einzuholen. Es ist aus Sicht der CDU-Fraktion kaum vorstellbar, dass eine zwischen diesen beiden „Extremvarianten“ liegende, vermittelnde Lösung nicht möglich gewesen sein soll.
  4. Aus Sicht der CDU-Fraktion gab es hier gravierende Versäumnisse seitens der Verwaltung und des Bürgermeisters hinsichtlich der Informations- und Kommunikationspolitik, was im Übrigen für das gesamte Bauvorhaben im Hinblick auf die zu erhebenden Straßenbaubeträge zutreffend ist und berechtigterweise in Kritik steht.
  5. Ungeachtet dessen ist es nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen und vor allem auf welcher rechtlichen Grundlage die Stützmauer Rödlitzer Straße/Hauptstraße aus den Straßenbaubeiträgen herausgenommen werden soll. Unabhängig davon, dass es auch gegenüber den Anliegern in Heinrichsort – wo ebenfalls eine Stützmauer errichtet wurde – eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung wäre, wurde die Erneuerung der Stützmauer allseits als für den Straßenbau unabdingbar bewertet, weshalb auch bei entsprechender Satzungsänderung Straßenbaubeiträge für die Stützmauer zwingend erhoben würden.
  6. Wenn der Beschluss wie vorgelegt gefasst wird, ändert das nichts daran, dass die Anlieger dennoch Straßenbaubeiträge auch für die Stützmauer werden zahlen müssen, da die Kommunalaufsicht hier eingreifen und die Verwaltung zu entsprechenden Bescheiden zwingen wird.
  7. Insofern ist es durchaus von Interesse, mit welcher Absicht und welcher Zielstellung dieser Antrag von der Fraktion der Freien Wähler Lichtenstein e. V. eingebracht wurde. Es entsteht der Eindruck, als sollen mit diesem Antrag die bisherige Vorgehensweise und die bisher getroffenen Entscheidungen zum Bau der Stützmauer seitens der Verwaltung und des Bürgermeisters „korrigiert“ werden. Genau das wird aber nicht eintreten. Interessanterweise ist der Beschlussvorlage eine Stellungnahme der Verwaltung beigelegt – unterschrieben von Herrn Bürgermeister Nordheim – die davon abrät, auf die Straßenbaubeiträge für die Stützmauer zu verzichten.
  8. Die Rechtslage steht dem Antrag der Freien Wähler und damit auch der Beschlussvorlage entgegen.
  9. Damit ist klar, eine Zustimmung zu der Beschlussvorlage bringt im Ergebnis für die betroffenen Anlieger – außer einer zerstörten Hoffnung – gar nichts.
  10. Das Herausnehmen der Stützmauer Rödlitzer Straße/Hauptstraße im Besonderen und von Stützmauern im Allgemeinen aus der Straßenbaubeitragssatzung wird von der CDU-Fraktion als unzulässige, da die Rechtslage nicht berücksichtigende „Flickschusterei“ bewertet, die von uns nicht unterstützt werden wird.
  11. Es entspricht aber ganz klar unserem politischen Willen, den wir auch deutlich im Wahlprogramm zur Kommunalwahl geäußert haben, die Straßenbaubeitragssatzung insgesamt auf den Prüfstand stellen zu wollen. Einzelne Maßnahmen oder sogar Maßnahmenteile aus der Erhebung der Straßenbaubeiträge auszuklammern, ist jedoch weder opportun, noch entspricht es der derzeit geltenden Rechtslage.
  12. In dem Wissen einerseits, dass ein heute gefasster Beschluss letztlich von der Kommunalaufsicht beanstandet werden und eine solche Beschlussfassung heute deshalb reine Makkulatur sein wird und unserem politischen Willen andererseits, die Straßenbaubeitragssatzung insgesamt aufzuheben, werden sich die Mitglieder der CDU-Fraktion heute der Stimme enthalten.

Wir sind nicht bereit, einer Beschlussvorlage zuzustimmen, die nicht der derzeitigen Rechtslage entspricht und die deshalb auch von der Rechtsaufsicht beanstandet werden wird. Gleichwohl wissen wir, dass die Erhebung der Straßenbaubeiträge von der breiten Masse der Bevölkerung als ungerecht empfunden wird, weshalb wir als CDU-Fraktion dieses Thema in seiner Gesamtheit „anpacken“ werden.

Freundliche Grüße
Jens Steinert
Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion im Stadtrat Lichtenstein