24. Mai 2022 – dh
Liebe Stadtverbandsmitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,
am 12. Juni 2022 wählen wir einen neuen Bürgermeister für die Stadt Lichtenstein und einen neuen Landrat für den Landkreis Zwickau. Mit Ihrer Wahl treffen Sie eine wichtige Entscheidung für die künftige politische Ausrichtung unserer Stadt und ihrer Ortsteile wie auch des Landkreises Zwickau.
Mit unserem Landratskandidaten Carsten Michaelis und unserem Bürgermeisterkandidaten Eric Schöniger bewerben sich zwei engagierte, kompetente und bürgernahe Kommunalpolitiker um diese beiden verantwortungsvollen Ämter.
Wahlen sind unser höchstes demokratisches Gut. Sie bestimmen, WER gewählt wird.
Jede Stimme zählt, deshalb ist Ihre Stimmabgabe wichtig. Sollten Sie am Wahltag, dem 12. Juni 2022 – warum auch immer – verhindert sein, ihr Wahllokal vor Ort aufzusuchen, haben Sie die Möglichkeit der BRIEFWAHL.
WIE das geht? – Sie haben folgende Möglichkeiten der Antragstellung:
- per schriftlichen Antrag s. Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes, den Sie per Post einreichen können bei
- Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa. • Badergasse 17 • 09350 Lichtenstein/Sa.
- per E-Mail an wahlen@lichtenstein-sachsen.de unter Angabe von:
- Familienname, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum oder der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis geführt werden
- per Online-Antrag unter www.lichtenstein-sachsen.de/wahlen_2022/wahlscheinantrag.html
- Der auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte QR-Code verlinkt Sie auch direkt zum Online-Antrag.
- mündlich in der Briefwahlstelle in der Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa., Zimmer 206, Badergasse 17, 09350 Lichtenstein oder
- per Fax an 037204/61107.
Ab Dienstag, den 24. Mai 2022 besteht die Möglichkeit, die Briefwahl direkt vor Ort durchzuführen.
- Briefwahlstelle in der Stadtverwaltung Lichtenstein, Badergasse 17, Zimmer 206.
- Öffnungszeiten:
- Dienstag und Donnerstag von 9 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
- Mittwoch und Freitag von 9 – 12 Uhr
Sollten am 12. Juni auf keinen der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen entfallen, findet am 3. Juli ein zweiter Wahlgang statt. Ihre Wahlbenachrichtigungen behalten ihre Gültigkeit. Deshalb werden diese am 12. Juni auch nicht einbehalten.
Sollten Sie für den Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten Sie im Falle eines zweiten Wahlganges von Amts wegen die Briefwahlunterlagen auch für den zweiten Wahlgang zugesandt.
Für Fragen und Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung telefonisch unter 037204 61320 und 61111 bzw. per E-Mail unter wahlen@lichtenstein-sachsen.de zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Dagmar Hamann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Lichtenstein/Sa.